Tiere

Kaufvertrag für einen Hund (Vorlage)

Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen — auf ihren Kauf sind die Vorschriften über Sachen aber entsprechend anzuwenden. Der Hundekaufvertrag ist damit formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Schritt 1 von 6 · Vertragsparteien

1. Vertragsparteien

Verkäufer

Käufer

Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand

Über die Vorlage

Inhaltlich lohnt Sorgfalt: Chipnummer, Impfstatus, Entwurmung und bekannte Erkrankungen gehören schriftlich festgehalten. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher — und Unternehmer kann auch ein Hobbyzüchter sein, der planmäßig Würfe anbietet (BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05) —, gelten die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs — ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam.

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Was die Vorlage enthält

  • Verkäufer und Käufer, mit Angabe ob privat oder gewerblich
  • Beschreibung des Hundes: Rasse, Wurftag, Geschlecht, Farbe
  • Chipnummer, Heimtierausweis und Abstammungsnachweis
  • Impfungen, Entwurmung und bekannte gesundheitliche Auffälligkeiten
  • Kaufpreis, Anzahlung und Übergabetermin
  • Gewährleistung mit den Grenzen bei gewerblichem Verkauf
  • Optionale Rücknahmeverpflichtung des Züchters

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie kaufvertrag hund als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Quelle und Rechtsgrundlage

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

§ 90a BGB — Tiere (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Kann ein Züchter die Gewährleistung ausschließen?
Ein Züchter, der als Unternehmer handelt (§ 14 BGB), nur gegenüber einem anderen Unternehmer. Unternehmer ist auch, wer ohne Gewinnerzielungsabsicht planmäßig und auf Dauer Tiere verkauft (BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05); auf eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG kommt es nicht an. Verkauft er an einen Verbraucher, ist das ein Verbrauchsgüterkauf: ein Ausschluss der Mängelrechte ist nach § 476 Abs. 1 BGB unwirksam, und die zweijährige Verjährung darf nach § 476 Abs. 2 BGB nur bei gebrauchten Tieren auf ein Jahr verkürzt werden — ein junger, noch nicht genutzter Welpe gilt als neu (BGH, Urteil vom 15.11.2006 – VIII ZR 3/06). Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel, wird zudem vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine zulässige Verkürzung setzt voraus, dass der Käufer eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Beim Verkauf unter Privatleuten ist ein Ausschluss möglich — nicht aber für arglistig verschwiegene Erkrankungen und übernommene Garantien (§ 444 BGB), und ein vorformulierter Ausschluss muss die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden ausnehmen (§ 309 Nr. 7 BGB).
Was gehört unbedingt in den Vertrag?
Die Chipnummer, denn sie identifiziert den Hund eindeutig; Wurftag und Abstammung; der Impf- und Entwurmungsstatus mit Daten; und alle bekannten gesundheitlichen Auffälligkeiten. Je genauer der Gesundheitszustand dokumentiert ist, desto weniger Streit gibt es später über die Frage, ob ein Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Ab wann darf ein Welpe abgegeben werden?
Nach § 2 Abs. 4 der Tierschutz-Hundeverordnung darf ein Welpe erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden; seriöse Züchter geben in der Regel später ab. Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet oder mit ihnen handelt, braucht nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG eine behördliche Erlaubnis — fragen Sie danach.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.