PDF mit dem Personalausweis unterschreiben
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Unternehmen und Privatpersonen, die viele Dokumente unterschreiben, können ein Konto anlegen und ein Jahresabo kaufen — dann unterschreiben Sie gegen ein festes Kontingent, ohne pro Unterschrift zu zahlen.
Warum esigner.de?
Rechtsverbindlich
Die Signatur mit dem Personalausweis ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung: rechtsverbindlich und eindeutig der unterschreibenden Person zugeordnet. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, braucht es eine qualifizierte Signatur.
Signatur prüfenDSGVO-freundlich
Anbieter im EWR, automatische Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, Verarbeitung nur der für die Unterschrift notwendigen Daten — und Analysewerkzeuge nur mit Ihrer Einwilligung.
DatenschutzEuropäischer Anbieter
Betrieben von einem europäischen, umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen. Bequem per Karte bezahlen und die Quittung per E-Mail erhalten.
Abos ansehenSo funktioniert es
- 1
Laden Sie das PDF hoch. Eines oder mehrere — Sie können sie zu einem unterschriebenen Dokument zusammenführen oder jedes PDF einzeln unterschreiben lassen.
- 2
Tragen Sie die E-Mail-Adressen der Unterzeichner ein und setzen Sie eine Frist. Auf Wunsch fügen Sie ein Passwort für zusätzliche Sicherheit hinzu.
- 3
Bezahlen Sie. Die Empfänger erhalten eine E-Mail mit dem Unterschriftslink und unterschreiben mit dem Personalausweis. Sie bekommen das unterschriebene PDF per E-Mail zurück.
Beliebte Dokumentvorlagen
Alle Vorlagen ansehenHäufige Fragen
Ist die Unterschrift rechtsverbindlich?
Ja. Das Unterschreiben mit dem Personalausweis erzeugt eine fortgeschrittene elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung: Sie ist eindeutig der unterschreibenden Person zugeordnet, jede spätere Änderung des Dokuments ist erkennbar, und ihr darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist (Art. 25 eIDAS). Die meisten Verträge sind in Deutschland formfrei; dort ist die Signatur wirksam und vor Gericht als Beweis verwertbar. Nur wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform verlangt (§ 126 BGB), braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB) oder eine handschriftliche Unterschrift; nur der qualifizierten Signatur kommt außerdem die besondere Beweiskraft des § 371a ZPO zu.
Was kostet das?
Der Preis hängt von der Anzahl der Unterzeichner ab. Der Standardpreis beträgt 2,20 € pro Unterzeichner und Signaturauftrag, inklusive Mehrwertsteuer. Laden Sie das PDF hoch, um den genauen Preis vor der Zahlung zu sehen.
Welche Dateitypen werden unterstützt?
Sie können PDF und Word (.docx) hochladen — Word-Dateien werden beim Hochladen automatisch in PDF umgewandelt (bis 25 MB pro Datei, bis zu 10 Dateien pro Auftrag). Sie können PDF und Word im selben Auftrag mischen und wählen, ob sie zu einem unterschriebenen Dokument zusammengeführt oder einzeln unterschrieben werden. Ältere .doc-, .odt- und .rtf-Dateien müssen zuerst als .docx oder PDF gespeichert werden.
Wie lange ist das unterschriebene Dokument verfügbar?
Unterschriebene Dokumente können 90 Tage nach Abschluss der Unterschrift heruntergeladen werden. Danach werden sie automatisch von unseren Servern gelöscht — mit einem kostenlosen Konto bleiben die von Ihnen gesendeten oder unterschriebenen Dokumente dagegen in Ihrem eigenen Archiv unter „Mein Konto“, bis Sie sie selbst löschen.
Wie wird das Passwort geteilt, wenn ich das Dokument schütze?
Sie entscheiden, ob das Passwort mit der Unterschriftsmail verschickt (Standard) oder separat geteilt wird — zum Beispiel per SMS. Das Passwort wird verschlüsselt gespeichert und ist ohne den Schlüssel des Anbieters nicht wiederherstellbar.
Ist der Dienst DSGVO-freundlich?
Ja. Für die Unterschrift verarbeiten wir nur die Daten, die dafür und für den Signaturnachweis nötig sind, und löschen Dokumente nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch. Wir sind ein Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum, für das die DSGVO unmittelbar gilt; Analysewerkzeuge setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Mehr über die elektronische Signatur – was sie ist und was das Gesetz sagt →