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Kauf und Verkauf

Kaufvertrag (Vorlage)

Ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen ist formfrei: nach § 433 BGB genügt die Einigung über Ware und Preis. Sie können ihn deshalb ohne Weiteres elektronisch unterschreiben — schriftlich festgehalten wird er vor allem, damit später beide Seiten wissen, was verkauft wurde und in welchem Zustand.

Wichtig ist die Trennung zweier Schritte: der Kaufvertrag begründet nur die Pflicht zur Übereignung. Das Eigentum geht nach § 929 BGB erst mit Einigung und Übergabe der Sache über.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Wer schließt den Vertrag?

Schritt 1 von 4

1. Vertragsparteien

Verkäufer

Käufer

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Lieber von Hand ausfüllen?

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Käufer und Verkäufer mit vollständigen Angaben
  • Genaue Beschreibung des Kaufgegenstands und seines Zustands
  • Kaufpreis, Zahlungsweise und Fälligkeit
  • Übergabe, Gefahrübergang und Eigentumsübergang
  • Gewährleistung — mit dem für Privatverkäufe üblichen Ausschluss und seinen Grenzen
  • Unterschriftenfelder für beide Parteien

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

  1. 1

    Vorlage herunterladen. Laden Sie kaufvertrag als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

Jetzt hochladen und unterschreiben

Häufige Fragen

Muss ein Kaufvertrag schriftlich sein?
Nein. Für bewegliche Sachen ist der Kaufvertrag formfrei und sogar mündlich wirksam. Schriftlich festgehalten wird er als Beweis: er dokumentiert, was verkauft wurde, zu welchem Preis und in welchem Zustand. Anders ist es beim Grundstückskauf — der bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Unter Privatleuten darf die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Der Ausschluss hilft dem Verkäufer aber nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat (§ 444 BGB). Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist ein vollständiger Ausschluss unwirksam.
Wann geht das Eigentum über?
Nicht schon mit dem Vertrag. Nach § 929 BGB sind Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache nötig. Wird ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart, geht das Eigentum erst mit der letzten Rate über.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.