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Kauf und Verkauf

Garantieerklärung (Vorlage)

Garantie und Gewährleistung werden ständig verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge: die Gewährleistung steht dem Käufer kraft Gesetzes zu, die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage. Wer sie gibt, ist an sie gebunden — und muss dabei Vorgaben einhalten.

§ 479 BGB verlangt, dass eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst ist und den Hinweis enthält, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Vorlage enthält den Hinweis bereits; sie ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

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Schritt 1 von 4

1. Garantiegeber

2. Garantienehmer

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Garantiegeber und Garantienehmer
  • Genaue Bezeichnung des Produkts oder der Leistung
  • Inhalt und Umfang der Garantie
  • Garantiedauer und Beginn
  • Leistungen im Garantiefall: Reparatur, Austausch oder Erstattung
  • Ausschlüsse und Obliegenheiten des Garantienehmers
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis nach § 479 BGB

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie garantieerklärung als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Quelle und Rechtsgrundlage

Geht der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie ein, so stehen dem Käufer im Garantiefall die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen zu.

§ 443 BGB — Garantie (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich gegen den Verkäufer; sie greift nur bei Mängeln, die schon bei Übergabe vorlagen. Die Garantie ist freiwillig, kann von jedem gegeben werden — auch vom Hersteller — und deckt typischerweise auch Defekte, die erst später entstehen. Sie tritt neben die Gewährleistung und ersetzt sie nicht.
Was muss in der Garantieerklärung stehen?
Nach § 479 BGB muss sie einfach und verständlich sein und insbesondere den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden. Außerdem gehören Inhalt der Garantie, Name und Anschrift des Garantiegebers, Dauer und räumlicher Geltungsbereich hinein.
Kann ich Ausschlüsse vereinbaren?
Ja — Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe Dritter und Folgeschäden werden regelmäßig ausgenommen. Die Ausschlüsse müssen aber klar formuliert sein; was unverständlich bleibt, geht zu Lasten des Garantiegebers. Die Grenze ist, dass die Garantie nicht faktisch leerlaufen darf.
Bin ich an eine einmal gegebene Garantie gebunden?
Ja. Nach § 443 BGB stehen dem Käufer im Garantiefall die Rechte aus der Garantie zu den erklärten Bedingungen zu — unabhängig davon, ob ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vorliegt. Deshalb sollte der Umfang bewusst gewählt und nicht großzügig formuliert werden.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.