Kauf und Verkauf

Kaufvertrag für Unternehmen (Vorlage)

Verkauft ein Unternehmen, gelten andere Regeln als beim Privatverkauf: gegenüber einem Verbraucher lässt sich die Gewährleistung nicht ausschließen (§ 476 BGB), und die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 BGB) — bei gebrauchten Sachen darf sie nur auf mindestens ein Jahr verkürzt werden, und auch das nur, wenn der Verbraucher vorher eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Diese Fassung enthält deshalb keinen pauschalen Haftungsausschluss.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Wer schließt den Vertrag?
Logo (optional)

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Schritt 1 von 5 · Vertragsparteien

1. Vertragsparteien

Verkäufer

Käufer

Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand

Über die Vorlage

Der Kaufvertrag selbst bleibt formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Kommt der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande — etwa per elektronischer Unterschrift ohne persönliches Treffen —, kann ein Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht vorliegen (§§ 312c, 312g BGB); dann gehört eine Widerrufsbelehrung dazu.

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Käufer und Verkäufer mit vollständigen Angaben
  • Genaue Beschreibung des Kaufgegenstands und seines Zustands
  • Kaufpreis, Zahlungsweise und Fälligkeit
  • Übergabe, Gefahrübergang und Eigentumsübergang
  • Gewährleistung — mit dem für Privatverkäufe üblichen Ausschluss und seinen Grenzen
  • Unterschriftenfelder für beide Parteien

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie kaufvertrag als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Häufige Fragen

Muss ein Kaufvertrag schriftlich sein?
Nein. Für bewegliche Sachen ist der Kaufvertrag formfrei und sogar mündlich wirksam. Schriftlich festgehalten wird er als Beweis: er dokumentiert, was verkauft wurde, zu welchem Preis und in welchem Zustand. Anders ist es beim Grundstückskauf — der bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Unter Privatleuten darf die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Der Ausschluss hilft dem Verkäufer aber nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat (§ 444 BGB). Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist ein vollständiger Ausschluss unwirksam.
Wann geht das Eigentum über?
Nicht schon mit dem Vertrag. Nach § 929 BGB sind Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache nötig. Wird ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart, geht das Eigentum erst mit der letzten Rate über.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.