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Familie und Erbe

Schenkungsvertrag (Vorlage)

Beim Schenken kommt es auf den Zeitpunkt an. Wird eine Schenkung nur versprochen, verlangt § 518 Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung. Wird sie dagegen sofort vollzogen — das Geld überwiesen, die Sache übergeben —, heilt § 518 Abs. 2 BGB den Formmangel: die Schenkung ist dann auch ohne Notar wirksam.

Diese Vorlage ist für den zweiten Fall gedacht: sie dokumentiert eine bereits vollzogene oder gleichzeitig vollzogene Schenkung. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und späteren Erben ist das oft entscheidend — vor allem, wenn Freibeträge oder eine Anrechnung auf den Pflichtteil im Spiel sind.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Schritt 1 von 4

1. Schenker

2. Beschenkter

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Schenker und Beschenkter mit Verwandtschaftsverhältnis
  • Genaue Bezeichnung des geschenkten Gegenstands oder Betrags
  • Bestätigung des Vollzugs mit Datum
  • Optionale Auflagen und Rückforderungsrechte
  • Regelung zur Anrechnung auf den Pflichtteil
  • Hinweise zur Schenkungsteuer

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

  1. 1

    Vorlage herunterladen. Laden Sie schenkungsvertrag als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Notar?
Für ein Schenkungsversprechen ja — § 518 Abs. 1 BGB verlangt die notarielle Beurkundung. Wird die Schenkung dagegen sofort vollzogen, heilt Absatz 2 den Formmangel und der Vertrag ist auch ohne Notar wirksam. Diese Vorlage dokumentiert deshalb eine vollzogene Schenkung.
Gilt das auch für Immobilien?
Nein. Die Schenkung eines Grundstücks fällt zusätzlich unter § 311b BGB und bedarf immer der notariellen Beurkundung — unabhängig davon, ob sie vollzogen wird. Ohne Notar und Grundbucheintragung geht kein Eigentum über.
Fällt Schenkungsteuer an?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe ab. Für Ehegatten, Kinder und andere Angehörige gelten gestaffelte Freibeträge, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können. Ein datierter Schenkungsvertrag ist der beste Nachweis dafür, wann der Zehnjahreszeitraum begonnen hat.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.