Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Vorlage)
Wer zu Lebzeiten überträgt, verschiebt damit auch die spätere Erbteilung — allerdings nur, wenn er es sagt. Ohne ausdrückliche Bestimmung wird eine Zuwendung weder unter Abkömmlingen ausgeglichen (§ 2050 BGB) noch auf den Pflichtteil angerechnet (§ 2315 BGB). Genau dieser Satz fehlt in den meisten selbstgeschriebenen Schenkungen, und er ist der Grund für die spätere Auseinandersetzung.
Die Vorlage ist für Geld, Wertpapiere und bewegliche Werte gedacht und kann elektronisch unterschrieben werden. Für Grundstücke, GmbH-Anteile oder ein bloßes Schenkungsversprechen ohne sofortige Erfüllung gilt Beurkundungszwang — dann führt der Weg zum Notar.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.
Schritt 1 von 4
1. Beteiligte
Übergeber
Empfänger
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So sieht das Dokument aus
Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Zuwendung zu Lebzeiten mit Ausgleichungs- und Anrechnungsbestimmung
1. Beteiligte
Übergeber
Name
Geburtsdatum
Anschrift
Empfänger
Name
Geburtsdatum
Anschrift
Verwandtschaftsverhältnis
2. Gegenstand der Zuwendung
Genaue Bezeichnung
Wert im Zeitpunkt der Zuwendung in Euro
Datum der Übergabe
Grundstücke, Eigentumswohnungen und GmbH-Geschäftsanteile können mit diesem Vertrag nicht übertragen werden; hierfür ist notarielle Beurkundung erforderlich.
3. Ausgleichung unter Abkömmlingen
[ ] Die Zuwendung ist bei der Erbauseinandersetzung zur Ausgleichung zu bringen (§ 2050 Abs. 3 BGB)
[ ] Eine Ausgleichung ist ausdrücklich nicht anzuordnen
4. Anrechnung auf den Pflichtteil
[ ] Die Zuwendung ist auf den Pflichtteil des Empfängers anzurechnen (§ 2315 BGB)
[ ] Eine Anrechnung erfolgt nicht
Die Anrechnungsbestimmung wird ausdrücklich im Zeitpunkt der Zuwendung getroffen; eine nachträgliche Anordnung wäre unwirksam.
5. Gegenleistungen und Vorbehalte
[ ] Nießbrauch zugunsten des Übergebers
[ ] Wohnrecht zugunsten des Übergebers
[ ] Wiederkehrende Zahlung (Rente)
[ ] Pflege- und Betreuungsverpflichtung
[ ] Keine Gegenleistung
Nähere Beschreibung der Gegenleistung
6. Rückforderungsvorbehalt
Der Übergeber kann die Rückübertragung verlangen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
[ ] Der Empfänger verstirbt vor dem Übergeber
[ ] Über das Vermögen des Empfängers wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder es wird vollstreckt
[ ] Der Empfänger veräußert oder belastet den Gegenstand ohne Zustimmung des Übergebers
[ ] Die Ehe des Empfängers wird geschieden und der Gegenstand unterliegt dem Zugewinnausgleich
Die gesetzlichen Rückforderungsrechte, insbesondere wegen groben Undanks und wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB), bleiben unberührt.
7. Steuern und Kosten
Wer trägt eine etwaige Schenkungsteuer und die Kosten der Übertragung
Die Beteiligten sind darauf hingewiesen worden, dass schenkungsteuerliche Freibeträge und der Pflichtteilsergänzungsanspruch an Zehnjahresfristen anknüpfen.
8. Unterschriften
Ort und Datum
Übergeber (Unterschrift)
Ort und Datum
Empfänger (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Übergeber und Empfänger, mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses
- Genaue Bezeichnung der Zuwendung und ihres Wertes
- Ausgleichungsbestimmung nach § 2050 BGB
- Anrechnungsbestimmung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB
- Rückforderungsvorbehalte für die typischen Fälle
- Nießbrauch, Wohnrecht oder Rentenzahlung als Gegenleistung
- Hinweise zu Schenkungsteuer und Zehnjahresfrist
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie vorweggenommene erbfolge als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Andere Zuwendungen sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn der Erblasser dies bei der Zuwendung angeordnet hat.
§ 2050 BGB — Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 2050 BGB — Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2315 BGB — Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil (öffnet in einem neuen Tab)
- § 518 BGB — Form des Schenkungsversprechens (öffnet in einem neuen Tab)
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke (öffnet in einem neuen Tab)
- § 528 BGB — Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Ausgleichung und Anrechnung?
- Die Ausgleichung nach § 2050 BGB wirkt zwischen den Abkömmlingen bei der Erbteilung: wer schon etwas bekommen hat, bekommt später entsprechend weniger. Die Anrechnung nach § 2315 BGB wirkt auf den Pflichtteil. Beide setzen eine Anordnung voraus — die Anrechnung sogar zwingend im Zeitpunkt der Zuwendung, nicht nachträglich. Die Vorlage enthält beide Klauseln.
- Wann brauche ich trotzdem einen Notar?
- Immer bei Grundstücken und Eigentumswohnungen (§ 311b BGB) und bei GmbH-Geschäftsanteilen. Außerdem, wenn nur ein Versprechen abgegeben und noch nicht erfüllt wird: ein Schenkungsversprechen bedarf nach § 518 BGB der notariellen Beurkundung — der Formmangel wird allerdings durch die tatsächliche Leistung geheilt.
- Kann ich die Übertragung rückgängig machen?
- Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen — etwa bei grobem Undank oder bei eigener Verarmung (§ 528 BGB) — oder wenn Sie sich das im Vertrag vorbehalten haben. Übliche Vorbehalte: Vorversterben des Empfängers, Insolvenz, Veräußerung ohne Zustimmung, Scheidung des Empfängers. Ohne solche Klauseln ist die Zuwendung endgültig.
- Was ist mit Schenkungsteuer?
- Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung; für Kinder ist der Freibetrag deutlich höher als für Nichtverwandte. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch schmilzt über zehn Jahre ab. Genau deshalb wird früh übertragen — lassen Sie die Zahlen aber vor der Übertragung steuerlich prüfen.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.