Ehevertrag — notarielle Beurkundung erforderlich
Der Ehevertrag ist einer der Fälle, in denen das Gesetz mehr verlangt als eine Unterschrift. § 1410 BGB fordert die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile — weder ein ausgedrucktes Formular noch eine elektronische Signatur kann das ersetzen.
So machen Sie es richtig
Dieses Dokument muss auf eine bestimmte Weise errichtet werden, um wirksam zu sein — es kann hier nicht elektronisch unterschrieben werden. Folgen Sie dem offiziellen Weg unten.
Notar in Ihrer Nähe finden (Bundesnotarkammer) (öffnet in einem neuen Tab)Über die Vorlage
Deshalb finden Sie hier eine Übersicht statt einer Vorlage: was sich regeln lässt, welche Vereinbarungen die Gerichte kassieren und wie Sie sich auf den Notartermin vorbereiten.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
- Niederschrift eines Notars — Privatschrift oder elektronische Signatur genügen nicht (§ 1410 BGB)
- Gleichzeitige Anwesenheit beider Teile, persönlich oder durch einen Vertreter
- Vorlesen, Genehmigen und eigenhändiges Unterschreiben der Niederschrift (§ 13 BeurkG)
- Keine einseitige Lastenverteilung im Kernbereich der Scheidungsfolgen (gerichtliche Inhaltskontrolle)
- Vereinbarungen über Unterhalt und Versorgungsausgleich vor der Scheidung ebenfalls notariell (§ 1585c BGB, § 7 VersAusglG)
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.
§ 1410 BGB — Form des Ehevertrags (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 1410 BGB — Form des Ehevertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1408 BGB — Ehevertrag, Vertragsfreiheit (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1414 BGB — Eintritt der Gütertrennung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1585c BGB — Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt (öffnet in einem neuen Tab)
- § 7 VersAusglG — Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Warum reicht ein unterschriebenes Dokument nicht?
- § 1410 BGB verlangt die notarielle Beurkundung, und zwar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile — persönlich oder durch einen Vertreter. Der Notar muss die Urkunde verlesen und beide belehren. Ein privat geschlossener Ehevertrag ist nichtig — mit der Folge, dass im Ernstfall das gesetzliche Güterrecht gilt, obwohl beide etwas anderes wollten. Notariell beurkundet werden müssen auch Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung (§ 1585c BGB) und über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich (§ 7 VersAusglG); ersatzweise genügt ein gerichtlich protokollierter Vergleich (§ 127a BGB).
- Kann ein Ehevertrag später unwirksam sein?
- Ja. Die Gerichte prüfen Eheverträge auf eine einseitige Lastenverteilung. Ein Vertrag, der einen Ehegatten in einer Zwangslage — etwa kurz vor der Hochzeit oder während einer Schwangerschaft — praktisch schutzlos stellt, kann ganz oder teilweise unwirksam sein. Auch die spätere Entwicklung der Ehe wird berücksichtigt.
- Wann lohnt sich ein Ehevertrag?
- Vor allem, wenn ein Ehegatte selbständig ist oder ein Unternehmen hält, wenn große Vermögensunterschiede bestehen, wenn es Auslandsbezug gibt oder wenn beide sich über die Aufgabenteilung in der Ehe bewusst anders entscheiden als das gesetzliche Leitbild.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.