Erbauseinandersetzungsvertrag (Vorlage)
Eine Erbengemeinschaft ist auf Auflösung angelegt: nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Bis dahin gehört der Nachlass allen gemeinsam, und keiner kann allein über einen einzelnen Gegenstand verfügen — was Erbengemeinschaften über Jahre lähmen kann.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Schritt 1 von 7 · Erblasser
1. Erblasser
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Erbauseinandersetzungsvertrag
Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben (§ 2042 BGB)
1. Erblasser
Name
Geburts- und Sterbedatum
Letzter Wohnsitz
Nachlassgericht und Aktenzeichen
Erbschein / Testament vom
2. Miterben und Quoten
Miterbe 1 — Name, Anschrift, Quote
Miterbe 2 — Name, Anschrift, Quote
Miterbe 3 — Name, Anschrift, Quote
Miterbe 4 — Name, Anschrift, Quote
3. Bestandsverzeichnis
Der Nachlass besteht aus folgenden Positionen mit den angegebenen Werten:
Bankguthaben und Konten
Wertpapiere und Depots
Fahrzeuge
Hausrat und persönliche Gegenstände
Sonstige Vermögenswerte
Grundstücke, Eigentumswohnungen und GmbH-Geschäftsanteile können mit diesem Vertrag nicht auseinandergesetzt werden; hierfür ist notarielle Beurkundung erforderlich.
4. Nachlassverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten des Erblassers
Bestattungskosten
Kosten der Nachlassabwicklung
Wer trägt diese im Innenverhältnis
5. Verteilung
Die Beteiligten sind sich über folgende Zuweisung einig:
Miterbe 1 erhält
Miterbe 2 erhält
Miterbe 3 erhält
Miterbe 4 erhält
6. Ausgleichszahlungen
Wer zahlt an wen
Betrag in Euro
Fälligkeit und Zahlungsweg
7. Vorempfänge
Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten werden wie folgt berücksichtigt (§ 2050 BGB):
8. Abgeltung
Mit der Durchführung dieser Vereinbarung sind die wechselseitigen Ansprüche der Beteiligten hinsichtlich der in Nr. 3 aufgeführten Nachlassgegenstände abgegolten. Gehören weitere Gegenstände, insbesondere Grundstücke oder GmbH-Geschäftsanteile, zum Nachlass, bleibt die Erbengemeinschaft insoweit bestehen; über sie wird mit dieser Vereinbarung nichts bestimmt.
Sollte nachträglich weiteres Nachlassvermögen bekannt werden, wird es nach den Erbquoten verteilt.
9. Unterschriften
Ort und Datum
Miterbe 1 (Unterschrift)
Ort und Datum
Miterbe 2 (Unterschrift)
Ort und Datum
Miterbe 3 (Unterschrift)
Ort und Datum
Miterbe 4 (Unterschrift)
Über die Vorlage
Der Auseinandersetzungsvertrag ist formfrei, solange nur bewegliche Werte, Konten und Wertpapiere verteilt werden; er kann dann elektronisch unterschrieben werden. Gehört ein Grundstück oder ein GmbH-Geschäftsanteil zum Nachlass (§ 311b BGB, § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) oder verfügt ein Miterbe über seinen Erbteil oder einen Bruchteil davon (§ 2033 BGB), ist notarielle Beurkundung erforderlich.
Lieber von Hand ausfüllen?
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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Erblasser und alle Miterben mit Quoten
- Bestandsverzeichnis des Nachlasses
- Nachlassverbindlichkeiten und deren Tilgung
- Zuweisung der einzelnen Gegenstände
- Ausgleichszahlungen zwischen den Miterben
- Behandlung von Vorempfängen
- Abgeltungsklausel und Regelung für später auftauchendes Vermögen
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie erbauseinandersetzung als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Nach der Unterschrift: Erbenstellung nachweisen und umschreiben lassen
Banken, Depotstellen und die Zulassungsbehörde übertragen die zugewiesenen Werte erst, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist — durch einen Erbschein des Nachlassgerichts (§ 2353 BGB) oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Legen Sie diesen Nachweis zusammen mit dem Auseinandersetzungsvertrag vor.
Begleichen Sie die Nachlassverbindlichkeiten, bevor Sie verteilen (§ 2046 BGB): gegenüber den Gläubigern haften alle Miterben als Gesamtschuldner, und die interne Aufteilung ändert daran nichts.
Quelle und Rechtsgrundlage
„Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt.“
§ 2042 BGB — Auseinandersetzung (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 2042 BGB — Auseinandersetzung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2032 BGB — Erbengemeinschaft (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2033 BGB — Verfügungsrecht des Miterben (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2046 BGB — Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2058 BGB — Gesamtschuldnerische Haftung der Erben (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2050 BGB — Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge (öffnet in einem neuen Tab)
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke (öffnet in einem neuen Tab)
- § 2353 BGB — Erbschein: Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Wann brauchen wir einen Notar?
- Sobald ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung im Nachlass ist — dann greift § 311b BGB, und das Grundbuchamt verlangt ohnehin eine öffentlich beglaubigte Erklärung. Ebenso, wenn ein Miterbe seinen Erbteil ganz oder teilweise auf einen anderen überträgt: der Vertrag über den Anteil am Nachlass bedarf nach § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung. Dasselbe gilt für GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Für Geld, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge und Hausrat ist der Vertrag formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.
- Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
- Dann bleibt die Teilungsversteigerung oder die Erbauseinandersetzungsklage — beides langsam und teuer, und der Erlös liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert. Fast jede einvernehmliche Lösung ist wirtschaftlich besser, auch eine, mit der niemand ganz zufrieden ist.
- Müssen alle Miterben unterschreiben?
- Ja. Der Nachlass steht der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§ 2032 BGB); ein Auseinandersetzungsvertrag ohne einen Miterben geht ins Leere. Wer verhindert ist, kann sich bevollmächtigen lassen. Ist ein Miterbe minderjährig und ein Elternteil selbst Miterbe, kann dieser das Kind nicht vertreten (§ 1629 Abs. 2, § 1824 BGB) — dann muss das Familiengericht einen Ergänzungspfleger bestellen, bevor unterschrieben wird, und der Vertrag, den der Pfleger für das Kind schließt, bedarf zusätzlich der Genehmigung des Familiengerichts (§ 1851 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 1813, 1799 BGB).
- Was gilt für Schulden des Erblassers?
- Die Miterben haften für die Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB), und eine interne Aufteilung bindet die Gläubiger nicht. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die Verbindlichkeiten vor der Verteilung aus dem Nachlass berichtigt werden (§ 2046 BGB). Tilgen Sie sie also möglichst vorher, oder regeln Sie ausdrücklich, wer die anderen im Innenverhältnis freizustellen hat.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.