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Familie und Erbe

Umgangsvereinbarung für getrennt lebende Eltern (Vorlage)

§ 1684 BGB stellt es klar: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Eine Umgangsvereinbarung ist deshalb kein Vertrag über ein Kind, sondern die Verabredung der Eltern, wie sie dieses Recht des Kindes praktisch einlösen.

Die Vereinbarung ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Sie ist nicht wie ein gerichtlicher Beschluss vollstreckbar — ihr Wert liegt darin, dass beide dasselbe Verständnis von Wochenrhythmus, Ferien und Übergaben haben. Wo Streit droht, kann sie beim Jugendamt aufgenommen und vom Familiengericht gebilligt werden; dann ist sie durchsetzbar.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Schritt 1 von 4

1. Eltern

2. Kinder

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Eltern und Kinder
  • Gewöhnlicher Aufenthalt und Wochenrhythmus
  • Ferien, Feiertage, Geburtstage und Brückentage
  • Übergaben: Ort, Zeit und wer bringt und holt
  • Kommunikation zwischen den Eltern und mit dem Kind
  • Urlaub, Reisen und Auslandsaufenthalte
  • Kostenregelungen und Umgang mit Änderungen

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie umgangsvereinbarung als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Häufige Fragen

Ist eine private Umgangsvereinbarung verbindlich?
Sie bindet die Eltern im Verhältnis zueinander, ist aber nicht vollstreckbar. Wer Vollstreckbarkeit braucht, lässt die Vereinbarung vom Familiengericht billigen — dann steht sie einem Beschluss gleich. Für Eltern, die sich einig sind, ist die schriftliche Absprache völlig ausreichend und deutlich weniger belastend.
Kann die Vereinbarung geändert werden?
Jederzeit einvernehmlich — und das ist auch nötig, denn was für ein Kleinkind passt, passt für einen Vierzehnjährigen nicht mehr. Die Vorlage sieht deshalb einen festen Zeitpunkt für eine gemeinsame Überprüfung vor.
Was ist mit dem Willen des Kindes?
Er wiegt mit zunehmendem Alter immer schwerer, und ab dem Jugendalter lässt sich Umgang faktisch nicht mehr gegen den Willen des Kindes durchsetzen. Eine gute Vereinbarung lässt Raum dafür, statt einen Plan gegen das Kind zu verteidigen.
Regelt die Vereinbarung auch den Unterhalt?
Nein. Umgang und Kindesunterhalt sind rechtlich getrennt: Umgang darf nicht von Zahlungen abhängig gemacht werden und umgekehrt. Diese Vorlage enthält nur eine Regelung über die Kosten, die durch den Umgang selbst entstehen — etwa Fahrtkosten.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.