Testament — eigenhändig oder notariell errichten
Beim Testament hilft weder eine elektronische Unterschrift noch ein ausgedrucktes Formular. § 2247 BGB verlangt für das eigenhändige Testament eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung — der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein. Ein am Computer verfasstes und ausgedrucktes Testament ist nichtig, auch wenn es handschriftlich unterschrieben wurde.
Deshalb gibt es hier keine Vorlage zum Ausfüllen, sondern eine Anleitung: was hineingehört, welche Formfehler ein Testament wertlos machen und wann der Weg über den Notar der bessere ist.
So machen Sie es richtig
Dieses Dokument muss auf eine bestimmte Weise errichtet werden, um wirksam zu sein — es kann hier nicht elektronisch unterschrieben werden. Folgen Sie dem offiziellen Weg unten.
Notar in Ihrer Nähe finden (Bundesnotarkammer) (öffnet in einem neuen Tab)Voraussetzungen für die Wirksamkeit
- Die Formanforderungen des eigenhändigen Testaments
- Was hineingehört: Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen
- Pflichtteilsrecht und seine Grenzen
- Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten
- Verwahrung beim Amtsgericht und das Zentrale Testamentsregister
- Wann die notarielle Form sinnvoll oder nötig ist
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
§ 2247 BGB — Eigenhändiges Testament (öffnet in einem neuen Tab)Häufige Fragen
- Warum genügt kein ausgedrucktes Testament?
- § 2247 BGB verlangt, dass der Erblasser die Erklärung eigenhändig schreibt. Der Zweck ist die Echtheitsprüfung: an der Handschrift lässt sich später feststellen, ob das Testament wirklich vom Erblasser stammt. Ein getippter Text kann das nicht leisten — er ist nichtig, selbst mit handschriftlicher Unterschrift.
- Was muss ich beachten, damit es wirksam ist?
- Den gesamten Text von Hand schreiben, mit vollem Namen unterschreiben und Ort und Datum angeben. Formulieren Sie eindeutig, wer Erbe sein soll — eine bloße Aufzählung von Gegenständen führt oft zu Streit darüber, ob jemand Erbe oder nur Vermächtnisnehmer ist. Bewahren Sie es so auf, dass es gefunden wird.
- Wann brauche ich einen Notar?
- Wenn Sie nicht schreiben können, ist die notarielle Form der einzige Weg. Sinnvoll ist sie außerdem bei größerem oder komplexem Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsbezug oder Patchwork-Konstellationen — und sie ersetzt später in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein.
- Kann ich mein Testament ändern?
- Jederzeit. Sie können ein neues errichten oder das alte vernichten. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten sind wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod des ersten Ehegatten allerdings bindend — das wird häufig unterschätzt.
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