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Nachbarzustimmung zum Bauvorhaben (Vorlage)

Wer näher an die Grenze baut, als die Abstandsflächen zulassen, oder von einer Festsetzung des Bebauungsplans abweichen will, kommt an der Zustimmung des Nachbarn meist nicht vorbei. Sie erspart dem Bauherrn ein Verfahren und dem Nachbarn den Streit.

Kann nicht elektronisch unterschrieben werden

Die Nachbarzustimmung ist Teil des Bauantrags, und das Bauordnungsrecht der Länder verlangt sie schriftlich — in Bayern ausdrücklich (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayBO: „Die Zustimmung bedarf der Schriftform.“), in den übrigen Ländern je nach Landesbauordnung meist als Unterschrift des Nachbarn auf Lageplan und Bauzeichnungen oder als Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ersetzt diese Schriftform nicht. Drucken Sie die Erklärung aus und lassen Sie sie handschriftlich unterschreiben — am besten zusätzlich auf den Bauvorlagen selbst.

Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: Art. 66 BayBO — Beteiligung des Nachbarn

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Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.

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Über die Vorlage

Diese Erklärung ist die schriftliche Grundlage dafür — sie beschreibt genau, wozu zugestimmt wird. Beachten Sie dabei eine Besonderheit: das Bauordnungsrecht ist Landesrecht, und die Zustimmung gehört zum Bauantrag. Bayern schreibt die Schriftform ausdrücklich vor (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayBO), und die Bauaufsichtsbehörden der übrigen Länder verlangen in der Regel die Unterschrift des Nachbarn unmittelbar auf Lageplan und Bauzeichnungen. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur genügt dafür nicht.

Laden Sie die Vorlage deshalb kostenlos herunter, füllen Sie sie aus und lassen Sie sie vom Nachbarn handschriftlich unterschreiben — und zusätzlich die Bauvorlagen selbst, wenn das Bauamt das verlangt. Die Erklärung ersetzt die Unterschrift auf den Plänen nicht; sie hält die Einigung fest und dokumentiert, worauf sie sich bezieht.

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Was die Vorlage enthält

  • Bauherr und zustimmender Nachbar mit Grundstücksbezeichnung
  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • Die konkreten Abweichungen, denen zugestimmt wird
  • Umfang und Grenzen der Zustimmung
  • Bezugnahme auf die maßgeblichen Bauvorlagen mit Datum
  • Regelung zu Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück
  • Hinweis auf Rechtsnachfolger, Baulast und Grunddienstbarkeit

Nach der Unterschrift: beim Bauamt einreichen

Reichen Sie die handschriftlich unterschriebene Erklärung im Original mit dem Bauantrag ein. Fragen Sie vorher beim zuständigen Bauamt nach, ob zusätzlich die Unterschrift des Nachbarn auf den Bauvorlagen selbst verlangt wird — das ist Landesrecht und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Geben Sie dem Nachbarn einen Satz der Pläne, auf die sich die Zustimmung bezieht, und halten Sie Planstand und Datum in der Erklärung fest. Wird später umgeplant, deckt die alte Zustimmung das neue Vorhaben nicht mehr.

§ 31 BauGB — Ausnahmen und Befreiungen (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Kann die Nachbarzustimmung elektronisch unterschrieben werden?
Nein. Die Zustimmung ist für die Bauaufsichtsbehörde bestimmt, und das Landesbauordnungsrecht verlangt sie schriftlich — Bayern sagt es in Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayBO wörtlich, die anderen Länder verlangen die Unterschrift des Nachbarn auf den Bauvorlagen. Die fortgeschrittene elektronische Signatur, die esigner.de erzeugt, ersetzt diese Schriftform nicht. Drucken Sie die Erklärung aus, lassen Sie sie handschriftlich unterschreiben und reichen Sie das Original ein.
Kann ich meine Zustimmung später zurücknehmen?
Nach der Rechtsprechung (etwa BayVGH) nur, bis die Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht — danach ist sie unwiderruflich, nicht erst ab der Baugenehmigung. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift genau, worauf sich die Zustimmung bezieht, und lassen Sie sich die Pläne aushändigen.
Bindet die Zustimmung auch einen späteren Eigentümer?
Ja, soweit es um das Baugenehmigungsverfahren geht: die Nachbarzustimmung ist grundstücksbezogen und bindet auch den Rechtsnachfolger (in Bayern ausdrücklich Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO). Sollen Abstandsflächen dauerhaft auf dem Nachbargrundstück liegen, verlangen die meisten Länder zusätzlich eine Baulast, die der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärt; privatrechtlich sichert eine Grunddienstbarkeit mit notariell beglaubigter Bewilligung. Klären Sie mit dem Bauamt, was Ihr Land verlangt.
Muss ich als Nachbar zustimmen?
Nein. Sie können die Zustimmung ohne Begründung verweigern. Der Bauherr kann dann eine Abweichung oder Befreiung bei der Behörde beantragen — sie wird ohne Ihre Zustimmung aber deutlich seltener erteilt.
Bedeutet die Zustimmung, dass ich auf alles verzichte?
Nur auf das, was Sie ausdrücklich benennen. Die Vorlage begrenzt die Zustimmung deshalb auf die konkret bezeichneten Abweichungen und die konkreten Bauvorlagen; alle übrigen nachbarrechtlichen Ansprüche bleiben bestehen.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.