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Kündigung des Mietvertrags (Vorlage)

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss schriftlich erfolgen. § 568 Abs. 1 BGB verlangt die schriftliche Form, und eine fortgeschrittene elektronische Signatur ersetzt sie nicht — die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben zugehen.

Laden Sie die Vorlage kostenlos herunter, füllen Sie sie aus, drucken Sie sie und unterschreiben Sie mit der Hand. Achten Sie auf einen Nachweis über den Zugang: die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn das Schreiben beim Empfänger eingegangen ist.

Kann nicht elektronisch unterschrieben werden

Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der schriftlichen Form. Eine elektronisch unterschriebene Kündigung wahrt diese Form nicht und beendet das Mietverhältnis nicht.

Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 568 BGB — Form und Inhalt der Kündigung

Vorlage ausfüllen

Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.

Schritt 1 von 3

Absender

Empfänger

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Absender und Empfänger mit vollständigen Anschriften
  • Bezeichnung der Wohnung und des Mietverhältnisses
  • Eindeutige Kündigungserklärung mit Beendigungstermin
  • Kündigungsfrist nach § 573c BGB
  • Bei Vermieterkündigung: Angabe des berechtigten Interesses und Widerspruchsbelehrung
  • Feld für die handschriftliche Unterschrift und die Empfangsbestätigung

Häufige Fragen

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Nein. § 568 Abs. 1 BGB verlangt die schriftliche Form, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben im Original. Eine E-Mail, ein Scan oder eine elektronische Signatur genügen nicht — die Kündigung wäre unwirksam und das Mietverhältnis liefe weiter.
Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?
Drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c Abs. 1 BGB).
Muss der Vermieter einen Grund angeben?
Ja. Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat — etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters (§ 573 BGB). Der Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden, und der Mieter ist auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.