Bürgschaftserklärung (Vorlage)
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Das Gesetz nimmt diese Verpflichtung ernst: § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Die Formvorschrift ist eine Warnfunktion — sie soll den Bürgen davor schützen, sich unbedacht zu binden.
Laden Sie die Vorlage kostenlos herunter, drucken Sie sie aus und lassen Sie den Bürgen eigenhändig unterschreiben. Nur der Bürge muss unterschreiben; die Annahme durch den Gläubiger ist formfrei.
Kann nicht elektronisch unterschrieben werden
Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist nach § 766 BGB die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich; die Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Eine elektronisch unterschriebene Bürgschaft ist unwirksam — der Bürge haftet dann nicht.
Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 766 BGB — Schriftform der Bürgschaftserklärung
Vorlage ausfüllen
Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.
Schritt 1 von 3
1. Bürge
2. Gläubiger
3. Hauptschuldner
Kostenlos · ohne Konto · wird erst beim Herunterladen gespeichert
So sieht das Dokument aus
Bürgschaftserklärung
Schriftform nach § 766 BGB — bitte ausdrucken und handschriftlich unterschreiben
1. Bürge
Name
Geburtsdatum
Anschrift
2. Gläubiger
Name / Firma
Anschrift
3. Hauptschuldner
Name / Firma
Anschrift
4. Verbürgte Forderung
Der Bürge verbürgt sich für die Erfüllung der folgenden Verbindlichkeit des Hauptschuldners:
Bezeichnung der Hauptforderung (Vertrag, Datum)
Höhe der Hauptforderung
5. Umfang der Bürgschaft
Höchstbetrag der Bürgschaft in Euro
[ ] Ausfallbürgschaft — Inanspruchnahme erst nach erfolgloser Vollstreckung beim Hauptschuldner
[ ] Selbstschuldnerische Bürgschaft — Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
6. Dauer
Beginn
Befristung (sofern vereinbart)
Bedingungen für das Erlöschen
7. Unterschrift
Die Bürgschaftserklärung ist vom Bürgen eigenhändig zu unterschreiben. Eine elektronische Unterschrift ist nach § 766 BGB ausgeschlossen.
Ort und Datum
Bürge (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Bürge, Gläubiger und Hauptschuldner
- Genaue Bezeichnung der verbürgten Hauptforderung
- Höchstbetrag der Bürgschaft
- Art der Bürgschaft (Ausfallbürgschaft oder selbstschuldnerisch)
- Dauer und Erlöschen der Bürgschaft
- Feld für die handschriftliche Unterschrift des Bürgen
Quelle und Rechtsgrundlage
Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 766 BGB — Schriftform der Bürgschaftserklärung (öffnet in einem neuen Tab)Häufige Fragen
- Warum ist die elektronische Form ausgeschlossen?
- Die Schriftform hat hier eine Warnfunktion: wer mit der Hand unterschreibt, soll spüren, dass er für fremde Schulden einsteht. Deshalb schließt § 766 BGB die elektronische Form aus — anders als bei den meisten Verträgen hilft auch eine qualifizierte Signatur nicht.
- Was bedeutet „selbstschuldnerisch“?
- Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage: der Gläubiger darf ihn sofort in Anspruch nehmen, ohne zuvor beim Hauptschuldner zu vollstrecken. Ohne diesen Verzicht muss der Gläubiger es erst beim Schuldner versuchen.
- Sollte die Bürgschaft der Höhe nach begrenzt sein?
- Unbedingt. Eine Bürgschaft ohne Höchstbetrag kann den Bürgen für Beträge haften lassen, die er nie kalkuliert hat. Bei der Mietbürgschaft gilt zusätzlich die Grenze des § 551 BGB von drei Nettokaltmieten.
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