Schuldschein / Schuldanerkenntnis (Vorlage)
Der Schuldschein hält fest, dass jemand einem anderen einen bestimmten Betrag schuldet. Als selbständiges Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis begründet er die Verpflichtung eigenständig — der Gläubiger muss den zugrunde liegenden Sachverhalt dann nicht mehr beweisen.
Genau dafür verlangt das Gesetz Papier: §§ 780 und 781 BGB fordern die schriftliche Erteilung und schließen die elektronische Form ausdrücklich aus. Laden Sie die Vorlage kostenlos herunter, drucken Sie sie aus und lassen Sie den Schuldner handschriftlich unterschreiben.
Kann nicht elektronisch unterschrieben werden
Ein selbständiges Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis bedarf nach §§ 780, 781 BGB der schriftlichen Erteilung — und die Erteilung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein elektronisch unterschriebener Schuldschein begründet die Forderung deshalb nicht selbständig.
Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 780 BGB — Schuldversprechen
Vorlage ausfüllen
Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.
Schritt 1 von 3
1. Gläubiger
2. Schuldner
Kostenlos · ohne Konto · wird erst beim Herunterladen gespeichert
So sieht das Dokument aus
Schuldschein
Schuldanerkenntnis nach §§ 780, 781 BGB — bitte ausdrucken und handschriftlich unterschreiben
1. Gläubiger
Name
Geburtsdatum
Anschrift
2. Schuldner
Name
Geburtsdatum
Anschrift
3. Anerkannte Schuld
Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger den folgenden Betrag zu schulden:
Betrag in Euro (Ziffern)
Betrag in Worten
Schuldgrund
Datum der Entstehung
4. Rückzahlung
[ ] Rückzahlung in einer Summe
[ ] Rückzahlung in Raten
Fällig am
Ratenhöhe und Zahlungstermine
Konto für die Zahlung (IBAN)
5. Zinsen und Verzug
Vereinbarter Zinssatz (oder: zinslos)
Verzugsfolgen
Bei Ausbleiben einer fälligen Zahlung tritt Verzug nach § 286 BGB ein.
6. Unterschrift
Der Schuldschein ist vom Schuldner eigenhändig zu unterschreiben. Eine elektronische Unterschrift ist nach § 780 BGB ausgeschlossen.
Ort und Datum
Schuldner (Unterschrift)
Bestätigung des Empfangs durch den Gläubiger (optional):
Ort und Datum
Gläubiger (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Angaben
- Anerkannter Betrag in Ziffern und Worten
- Schuldgrund und Datum der Entstehung
- Rückzahlung: Termin oder Ratenplan
- Zinsen und Verzugsfolgen
- Feld für die handschriftliche Unterschrift des Schuldners
Quelle und Rechtsgrundlage
„...ist schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“
§ 780 BGB — Schuldversprechen (öffnet in einem neuen Tab)Häufige Fragen
- Warum kann ich einen Schuldschein nicht elektronisch unterschreiben?
- § 780 BGB verlangt die schriftliche Erteilung und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus — genau wie § 623 BGB bei der Kündigung. Auch eine qualifizierte Signatur hilft dann nicht, denn § 126a BGB greift nur, wo das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt.
- Was ist der Unterschied zum Darlehensvertrag?
- Der Darlehensvertrag regelt die Hingabe und Rückzahlung von Geld und ist unter Privatpersonen formfrei. Der Schuldschein bestätigt eine bestehende Schuld und kann sie — als abstraktes Anerkenntnis — unabhängig vom ursprünglichen Grund begründen. Deshalb ist er strenger geregelt.
- Brauche ich einen Schuldschein, wenn ich schon einen Darlehensvertrag habe?
- Nicht zwingend. Der Darlehensvertrag genügt als Nachweis. Ein Schuldanerkenntnis kann sich lohnen, wenn Streit über den Grund der Forderung droht — es verlagert die Beweislast. Dann aber bitte auf Papier.
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