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Mietvertrag für Wohnraum (Vorlage)

Ein Wohnraummietvertrag kommt nach § 535 BGB schon durch Einigung zustande — eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für den Abschluss nicht vor. Sie können ihn deshalb hier elektronisch unterschreiben.

Eine Ausnahme betrifft die Laufzeit: wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht schriftlich geschlossen, gilt er nach § 550 BGB als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag bleibt also wirksam — nur die feste Laufzeit entfällt. Wenn Sie einen Zeitmietvertrag über mehr als ein Jahr binden wollen, drucken Sie ihn bitte aus und unterschreiben handschriftlich.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Wer schließt den Vertrag?

Schritt 1 von 4

1. Vertragsparteien

Vermieter

Mieter

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Lieber von Hand ausfüllen?

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Vertragsparteien, Mietobjekt mit Lage und Größe sowie mitvermietete Nebenräume
  • Mietbeginn, Laufzeit und Kündigungsfristen nach § 573c BGB
  • Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Zahlungsweise
  • Kaution mit der gesetzlichen Obergrenze von drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
  • Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung
  • Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Tierhaltung und Untervermietung
  • Übergabe, Rückgabe und Unterschriftenfelder

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie mietvertrag wohnraum als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

Jetzt hochladen und unterschreiben

Häufige Fragen

Darf ein Mietvertrag elektronisch unterschrieben werden?
Ja. Für den Abschluss eines Wohnraummietvertrags schreibt das Gesetz keine Form vor — er wäre sogar mündlich wirksam. Nur wenn Sie den Vertrag für länger als ein Jahr fest binden wollen, verlangt § 550 BGB die Schriftform; fehlt sie, bleibt der Vertrag wirksam, gilt aber als unbefristet geschlossen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also ohne Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen.
Welche Betriebskosten kann ich umlegen?
Nur die in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgezählten Positionen, und nur wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen; die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Mieter kann mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach § 573c BGB mit der Dauer des Mietverhältnisses auf sechs bzw. neun Monate, und er braucht zusätzlich ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB. Die Kündigung selbst bedarf nach § 568 BGB der Schriftform.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.