Quittung (Vorlage)
Wer eine Leistung erbringt, kann nach § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis verlangen. Die Quittung beweist, dass gezahlt wurde — praktisch überall dort, wo bar gezahlt wird und keine Buchung den Vorgang belegt.
Die Quittung ist selbst kein formbedürftiges Rechtsgeschäft, sondern ein Beweismittel. Sie kann deshalb elektronisch unterschrieben werden; wer ausdrücklich ein handschriftliches Empfangsbekenntnis verlangt, druckt sie aus.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.
Schritt 1 von 4
1. Empfänger der Zahlung (Aussteller der Quittung)
2. Zahlender
3. Betrag
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So sieht das Dokument aus
Quittung
Empfangsbekenntnis nach § 368 BGB
1. Empfänger der Zahlung (Aussteller der Quittung)
Name / Firma
Anschrift
2. Zahlender
Name / Firma
Anschrift
3. Betrag
Betrag in Euro (Ziffern)
Betrag in Worten
4. Grund der Zahlung
Verwendungszweck
Bezug (Rechnungs- oder Vertragsnummer)
[ ] Vollständige Zahlung — der Betrag ist damit ausgeglichen
[ ] Teilzahlung — Restbetrag offen
Offener Restbetrag
5. Zahlungsart und Datum
[ ] Bar
[ ] Überweisung
[ ] Sonstiges
Ort
Datum
6. Bestätigung
Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des oben genannten Betrages.
Ort und Datum
Empfänger (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Aussteller und Empfänger
- Betrag in Ziffern und Worten
- Zahlungsgrund und Bezug zu Rechnung oder Vertrag
- Zahlungsart und Datum
- Hinweis auf Teil- oder Vollzahlung
- Unterschriftenfeld des Empfängers
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie quittung als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen.
§ 368 BGB — Quittung (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
Häufige Fragen
- Wann brauche ich eine Quittung?
- Immer dann, wenn kein anderer Beleg entsteht — vor allem bei Barzahlung. Bei einer Überweisung genügt in der Regel der Kontoauszug. Wer zahlt, kann die Quittung nach § 368 BGB verlangen; ihre Kosten trägt nach § 369 BGB der Schuldner, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Was muss auf einer Quittung stehen?
- Wer von wem welchen Betrag wofür erhalten hat, dazu Ort, Datum und die Unterschrift des Empfängers. Bei Teilzahlungen sollte ausdrücklich vermerkt sein, dass es sich um eine Teilzahlung handelt und welcher Restbetrag offen bleibt.
- Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?
- Nein. Die Rechnung fordert eine Zahlung, die Quittung bestätigt sie. Für den Vorsteuerabzug gelten außerdem eigene Anforderungen an die Rechnungsangaben — eine Quittung allein genügt dafür ab bestimmten Beträgen nicht.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.