Aufzucht- und Pflegevertrag für ein Tier (Vorlage)
Manchmal lebt ein Tier dauerhaft bei jemandem, dem es nicht gehört: eine Zuchthündin in einer Pflegestelle, ein Jungpferd auf einem fremden Aufzuchtbetrieb, ein Hund bei einer Pflegefamilie eines Vereins. Ohne Vertrag ist danach kaum zu klären, wem das Tier gehört, wer die Tierarztkosten trägt und wer haftet.
Der Vertrag ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Zwei Punkte sind entscheidend: dass das Eigentum ausdrücklich beim Überlassenden bleibt, und dass die Betreuungsperson weiß, dass sie mit der Übernahme der Aufsicht nach § 834 BGB Dritten gegenüber selbst verantwortlich wird.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.
Schritt 1 von 4
1. Vertragsparteien
Überlassender (Eigentümer)
Betreuungsperson
2. Das Tier
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So sieht das Dokument aus
Aufzucht- und Pflegevertrag
Überlassung eines Tieres zur Betreuung
1. Vertragsparteien
Überlassender (Eigentümer)
Name / Verein
Anschrift
Telefon / E-Mail
Betreuungsperson
Name
Anschrift
Telefon / E-Mail
2. Das Tier
Tierart und Rasse
Name
Geburtsdatum
Geschlecht
Chipnummer
Zuchtbuchnummer
Besonderheiten und Medikation
3. Zweck und Dauer
[ ] Aufzucht
[ ] Pflegestelle
[ ] Zuchtnutzung
[ ] Vorübergehende Betreuung
Beginn
Ende / unbestimmte Dauer
Ort der Unterbringung
4. Eigentum
Das Eigentum an dem Tier verbleibt beim Überlassenden. Die Betreuungsperson erwirbt kein Eigentum, auch nicht durch Zeitablauf, und darf das Tier nicht veräußern, verschenken oder an Dritte weitergeben.
5. Pflichten der Betreuungsperson
• Artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege
• Regelmäßige Impfungen und Entwurmung
• Unverzügliche Mitteilung bei Erkrankung, Verletzung oder Entlaufen
• Duldung eines vereinbarten Besuchsrechts des Überlassenden
6. Kosten
Laufende Kosten trägt
Tierärztliche Behandlungen trägt
Betragsgrenze für Behandlungen ohne Rücksprache
Vereinbarte Vergütung oder Aufwandsentschädigung
7. Zucht und Nachwuchs
[ ] Eine Zuchtnutzung ist ausgeschlossen
[ ] Die Zuchtnutzung steht dem Überlassenden zu
[ ] Nachwuchs steht dem Überlassenden zu
Abweichende Vereinbarung über Nachwuchs und Erlöse
8. Versicherung und Haftung
Tierhalterhaftpflicht: Versicherer und Policennummer
Versicherungsnehmer
Die Betreuungsperson ist darauf hingewiesen worden, dass sie mit der Übernahme der Aufsicht nach § 834 BGB Dritten gegenüber verantwortlich sein kann. Die Haftung des Eigentümers als Tierhalter nach § 833 BGB bleibt unberührt.
9. Rückgabe
Das Tier ist auf Verlangen des Überlassenden zurückzugeben. Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden; insbesondere kann der Überlassende das Tier bei nicht artgerechter Haltung sofort zurückverlangen.
Kündigungsfrist im Übrigen
10. Unterschriften
Ort und Datum
Überlassender (Unterschrift)
Ort und Datum
Betreuungsperson (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Überlassender und Betreuungsperson
- Angaben zum Tier und zur Kennzeichnung
- Zweck und Dauer der Überlassung
- Klarstellung, dass das Eigentum nicht übergeht
- Kostentragung: Futter, Tierarzt, Versicherung
- Zuchtrechte und Nachwuchs
- Haftung, Rückgabe und vorzeitige Beendigung
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie aufzucht- und pflegevertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Wer die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten zufügt.
§ 834 BGB — Haftung des Tieraufsehers (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 834 BGB — Haftung des Tieraufsehers (öffnet in einem neuen Tab)
- § 833 BGB — Haftung des Tierhalters (öffnet in einem neuen Tab)
- § 598 BGB — Vertragstypische Pflichten bei der Leihe (öffnet in einem neuen Tab)
- § 688 BGB — Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 90a BGB — Tiere (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Wem gehört das Tier während der Betreuung?
- Dem Überlassenden — aber nur, wenn es im Vertrag steht. Die tatsächliche Sachherrschaft liegt bei der Betreuungsperson, und je länger sie andauert, desto schwieriger wird die Beweisführung ohne Vertrag. Deshalb enthält die Vorlage eine ausdrückliche Klarstellung samt Chipnummer.
- Wer haftet, wenn das Tier einen Schaden anrichtet?
- Beide, auf unterschiedlichen Wegen. Der Halter haftet verschuldensunabhängig nach § 833 BGB; die Betreuungsperson kann als Tieraufseher nach § 834 BGB haften, kann sich aber durch sorgfältiges Handeln entlasten. Klären Sie vorher, wessen Haftpflichtversicherung greift — viele Policen decken fremde Tiere nicht.
- Wer zahlt den Tierarzt?
- Was Sie vereinbaren. Üblich ist: laufende Kosten wie Futter trägt die Betreuungsperson, größere tierärztliche Behandlungen der Eigentümer. Vereinbaren Sie eine Betragsgrenze, ab der vorher Rücksprache gehalten werden muss, und eine Notfallvollmacht für den Fall der Nichterreichbarkeit.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.