Untermietvertrag (Vorlage)
Der Untermietvertrag ist ein eigenständiger Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter — formfrei und elektronisch unterschreibbar, genau wie der Hauptmietvertrag. Für den Vertragsschluss verlangt das Gesetz die Schriftform nur in zwei Fällen: für eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr (§ 550 BGB) und für die Mitteilung des Befristungsgrunds eines Zeitmietvertrags (§ 575 Abs. 1 BGB) — Letzteres nicht bei einem möblierten Zimmer in der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Fehlt sie, bleibt der Vertrag wirksam, gilt aber als unbefristet. Wer so befristen will, druckt den Vertrag deshalb aus und unterschreibt von Hand. Die Kündigung des Untermietverhältnisses bedarf dagegen immer der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB) — also eines handschriftlich unterschriebenen Schreibens.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Schritt 1 von 7 · Vertragsparteien
1. Vertragsparteien
Hauptmieter (Untervermieter)
Untermieter
Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand
Untermietvertrag über Wohnraum
Untervermietung nach §§ 540, 553 BGB
1. Vertragsparteien
Hauptmieter (Untervermieter)
Name
Anschrift
Telefon / E-Mail
Untermieter
Name
Geburtsdatum
Bisherige Anschrift
2. Hauptmietverhältnis
Vermieter des Hauptmietvertrags
Anschrift der Wohnung
Datum des Hauptmietvertrags
Die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung liegt vor:
Datum der Erlaubnis
Umfang der Erlaubnis
3. Überlassene Räume
Zimmer (Bezeichnung, Größe)
Zur Mitbenutzung überlassen (Küche, Bad, Flur)
Möbliert / unmöbliert
4. Mietzeit
[ ] Unbefristet
[ ] Befristet — Zeitmietverhältnis
Beginn
Ende (bei Befristung)
Grund der Befristung (§ 575 BGB, sofern nicht § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB greift)
Kündigungsfrist
Ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB setzt voraus, dass der Befristungsgrund bei Vertragsschluss schriftlich (handschriftlich unterschrieben) mitgeteilt wird. Eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf nach § 550 BGB der Schriftform; ohne sie gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Endet das Hauptmietverhältnis, kann der Vermieter die Räume auch vom Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB); das Untermietverhältnis endet dadurch nicht von selbst, sondern ist vom Hauptmieter fristgerecht zu kündigen. Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB); eine elektronische Signatur genügt nicht. Kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c Abs. 1 und 3 BGB) können zum Nachteil des Untermieters nicht vereinbart werden.
5. Miete und Nebenkosten
Monatliche Untermiete
Nebenkostenanteil
Gesamtbetrag
Fälligkeit und Konto
6. Kaution
Höhe der Kaution (höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, § 551 BGB)
Der Untermieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB).
7. Übergabe, Hausordnung und Rückgabe
Übergabetermin
Anzahl der Schlüssel
Besondere Regeln (Rauchen, Besuch, Reinigung)
Bei Ende des Untermietverhältnisses sind die Räume geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
8. Unterschriften
Ort und Datum
Hauptmieter (Unterschrift)
Ort und Datum
Untermieter (Unterschrift)
Über die Vorlage
Entscheidend ist die Erlaubnis: nach § 540 BGB darf der Mieter den Gebrauch der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht Dritten überlassen. Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, hat der Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung. Ohne Erlaubnis riskiert er die Kündigung des Hauptmietverhältnisses.
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Hauptmieter, Untermieter und Bezug zum Hauptmietvertrag
- Bezeichnung der überlassenen Räume und Mitbenutzungsrechte
- Bestätigung der Erlaubnis des Vermieters
- Untermiete, Nebenkosten und Kaution
- Laufzeit und Kündigung, abgestimmt auf das Hauptmietverhältnis
- Übergabe, Hausordnung und Rückgabe
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie untermietvertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Ohne Erlaubnis des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen.
§ 540 BGB — Gebrauchsüberlassung an Dritte (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 540 BGB — Gebrauchsüberlassung an Dritte (öffnet in einem neuen Tab)
- § 553 BGB — Gestattung der Gebrauchsüberlassung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 572 BGB — Mietverhältnis unter auflösender Bedingung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 535 BGB — Hauptpflichten des Mietvertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 573c BGB — Kündigungsfristen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 550 BGB — Form des Mietvertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 575 BGB — Zeitmietvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 549 BGB — Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (öffnet in einem neuen Tab)
- § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
- Ja. § 540 BGB verbietet die Überlassung an Dritte ohne Erlaubnis. Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse — etwa ein längerer Auslandsaufenthalt oder ein neuer Mitbewohner aus wirtschaftlichen Gründen —, kann der Mieter die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung nach § 553 BGB verlangen. Ist ihm die Untervermietung nur gegen eine angemessene Mieterhöhung zuzumuten, darf der Vermieter die Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB).
- Kann ich das Untermietverhältnis befristen?
- Für ein möbliertes Zimmer in der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung ja — dort gilt § 575 BGB nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB), und die Kündigungsfrist ist kurz: bis zum 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Wird dagegen ein unmöbliertes Zimmer, die ganze Wohnung oder eine abgeschlossene Wohnung überlassen, braucht eine Befristung einen der Gründe des § 575 BGB, der dem Untermieter bei Vertragsschluss schriftlich — also handschriftlich unterschrieben — mitgeteilt wird; eine fortgeschrittene elektronische Signatur genügt dafür nicht. In beiden Fällen gilt außerdem: eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr verlangt die Schriftform (§ 550 BGB) — dann bitte ausdrucken und handschriftlich unterschreiben.
- Kann ich die ganze Wohnung untervermieten?
- Der Anspruch aus § 553 BGB gilt nur für einen Teil der Wohnung. Für die vollständige Überlassung braucht es die Zustimmung des Vermieters, die er ohne besonderen Grund verweigern darf — dann kann der Mieter allerdings das Hauptmietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Untervermietung ohne Erlaubnis kann eine Kündigung des Hauptmietverhältnisses rechtfertigen.
- Was passiert, wenn das Hauptmietverhältnis endet?
- Dann endet auch das Recht zum Besitz des Untermieters — der Hauptmieter kann ihm nicht mehr Rechte einräumen, als er selbst hat. Der Untermietvertrag selbst endet damit aber nicht automatisch — eine Klausel, nach der er mit dem Hauptmietvertrag endet, ist bei Wohnraum unwirksam (§ 572 Abs. 2 BGB). Der Hauptmieter muss rechtzeitig selbst kündigen, sonst haftet er dem Untermieter.
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