Vorsorgevollmacht (Vorlage)
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — möglicherweise jemanden, den Sie nicht gewählt hätten.
Kann nicht elektronisch unterschrieben werden
Damit ein Bevollmächtigter über ärztliche Maßnahmen mit erheblichem Risiko, eine freiheitsentziehende Unterbringung oder ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden darf, muss die Vollmacht nach § 1820 Abs. 2 BGB schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur wahrt die Schriftform nicht — drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie handschriftlich.
Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 1820 BGB — Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung
Vorlage ausfüllen
Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.
Schritt 1 von 4 · Vollmachtgeber
1. Vollmachtgeber
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Vorsorgevollmacht
Schriftform nach § 1820 Abs. 2 BGB — bitte ausdrucken und handschriftlich unterschreiben
1. Vollmachtgeber
Name
Geburtsdatum und -ort
Anschrift
2. Bevollmächtigter
Name
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Ersatzbevollmächtigter, falls der Bevollmächtigte verhindert ist:
Name
Anschrift
Telefon
3. Gesundheitssorge
Der Bevollmächtigte darf in alle Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe einwilligen, sie verweigern oder eine Einwilligung widerrufen.
[ ] Die Vollmacht umfasst ausdrücklich die Einwilligung, die Nichteinwilligung und den Widerruf der Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme oder ihres Unterbleibens oder Abbruchs sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1820 Abs. 2 Nr. 1, § 1829 Abs. 1 und 2 BGB)
[ ] Die Vollmacht umfasst ausdrücklich die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und die dafür erforderliche Verbringung in ein Krankenhaus (§ 1820 Abs. 2 Nr. 3, § 1832 BGB)
[ ] Der Bevollmächtigte ist von der Schweigepflicht entbunden und darf Krankenunterlagen einsehen
4. Aufenthalt und freiheitsentziehende Maßnahmen
[ ] Die Vollmacht umfasst ausdrücklich die freiheitsentziehende Unterbringung und die Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, Fixierung oder sedierende Medikamente (§ 1820 Abs. 2 Nr. 2, § 1831 Abs. 1 und 4 BGB)
[ ] Der Bevollmächtigte darf den Aufenthalt bestimmen, einen Heimvertrag abschließen und die Wohnung auflösen
5. Vermögenssorge
[ ] Vertretung gegenüber Banken und Sparkassen, einschließlich des Abschlusses von Verbraucherdarlehensverträgen (dafür verlangt § 492 Abs. 4 BGB, dass die Vollmacht die Pflichtangaben des Darlehensvertrags enthält — das kann eine allgemeine Vorsorgevollmacht nicht; ausreichend ist nur eine notariell beurkundete Vollmacht)
[ ] Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten
[ ] Abschluss und Kündigung von Verträgen
[ ] Vertretung in Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist zusätzlich eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich)
Ausdrücklich ausgenommene Angelegenheiten
6. Umfang und Geltung
Die Vollmacht gilt über den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hinaus und bleibt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam, bis sie widerrufen wird. Sie ist jederzeit widerruflich.
[ ] Untervollmacht ist zulässig
[ ] Untervollmacht ist ausgeschlossen
7. Betreuungsverfügung (hilfsweise)
Sollte trotz dieser Vollmacht eine Betreuung erforderlich werden, soll die oben bevollmächtigte Person zum Betreuer bestellt werden (§ 1816 Abs. 2 BGB). Wer von einem Betreuungsverfahren erfährt und diese Urkunde besitzt, hat sie dem Betreuungsgericht zu übermitteln.
8. Unterschrift
Die Vollmacht ist eigenhändig zu unterschreiben. Eine elektronische Unterschrift wahrt die Schriftform des § 1820 Abs. 2 BGB nicht.
Ort
Datum
Ort und Datum
Vollmachtgeber (Unterschrift)
Annahmeerklärung des Bevollmächtigten (optional):
Ort und Datum
Bevollmächtigter (Unterschrift)
Über die Vorlage
Für die besonders eingreifenden Entscheidungen verlangt das Gesetz Schriftform: nach § 1820 Abs. 2 BGB muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und die Maßnahmen ausdrücklich umfassen, damit der Bevollmächtigte in riskante ärztliche Eingriffe einwilligen oder lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen und in freiheitsentziehende Maßnahmen einwilligen darf. Drucken Sie die Vollmacht deshalb aus und unterschreiben Sie sie von Hand.
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Was die Vorlage enthält
- Vollmachtgeber und Bevollmächtigter, mit Ersatzbevollmächtigtem
- Gesundheitssorge einschließlich der ausdrücklich benannten Maßnahmen nach § 1820 Abs. 2 BGB
- Aufenthaltsbestimmung und freiheitsentziehende Maßnahmen
- Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden
- Wirksamkeit über den Tod hinaus und Widerruf
- Hinweise zu Beglaubigung, Registrierung und Aufbewahrung
Nach der Unterschrift: im Zentralen Vorsorgeregister eintragen
Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Betreuungsgericht fragt das Register ab, bevor es einen Betreuer bestellt — und nach § 1814 Abs. 3 BGB darf es keinen bestellen, soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann. Eingetragen werden die Existenz der Vollmacht, die Bevollmächtigten und die erfassten Bereiche — die Urkunde selbst wird nicht hinterlegt.
Geben Sie dem Bevollmächtigten das Original; Banken und das Grundbuchamt verlangen in der Regel die Urkunde im Original. Für Grundstücksgeschäfte lassen Sie Ihre Unterschrift zusätzlich öffentlich beglaubigen (§ 29 GBO) — beim Notar oder, für 10 Euro, bei der Betreuungsbehörde (§ 7 BtOG). Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde verliert allerdings mit Ihrem Tod ihre Wirkung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG); soll der Bevollmächtigte auch danach Grundstücksgeschäfte erledigen können, lassen Sie beim Notar beglaubigen.
Quelle und Rechtsgrundlage
Bestimmte Maßnahmen des Bevollmächtigten setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst.
§ 1820 BGB — Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 1820 BGB — Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1358 BGB — Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten (öffnet in einem neuen Tab)
- § 167 BGB — Erteilung der Vollmacht (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1814 BGB — Voraussetzungen der Betreuung (Vorrang der Vollmacht) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1816 BGB — Auswahl des Betreuers; Betreuungsverfügung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1829 BGB — Genehmigung bei ärztlichen Maßnahmen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1831 BGB — Freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1832 BGB — Ärztliche Zwangsmaßnahmen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 29 GBO — Form der Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt (öffnet in einem neuen Tab)
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Warum kann ich die Vorsorgevollmacht nicht elektronisch unterschreiben?
- Weil § 1820 Abs. 2 BGB für die wichtigsten Befugnisse — Einwilligung in riskante Behandlungen oder deren Ablehnung und freiheitsentziehende Maßnahmen — die schriftliche Erteilung verlangt. Die Schriftform könnte nur eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzen; unsere ist fortgeschritten. Auf Papier ist die Vollmacht in jedem Fall wirksam.
- Brauche ich zusätzlich eine notarielle Beglaubigung?
- Für Bankgeschäfte und Grundstücksangelegenheiten in der Regel ja: Banken verlangen meist eigene Formulare oder eine Beglaubigung, und für Grundbucherklärungen ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Für die Gesundheitssorge genügt die schriftliche Form.
- Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER entscheidet. Die Patientenverfügung legt fest, WAS geschehen soll — sie richtet sich unmittelbar an die Behandelnden. Beide ergänzen sich; ideal ist es, sie gemeinsam zu erstellen und aufeinander abzustimmen.
- Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
- So, dass sie im Ernstfall schnell gefunden wird — der Bevollmächtigte sollte das Original oder eine beglaubigte Abschrift haben. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass das Betreuungsgericht von ihrer Existenz erfährt.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.