Frühe Beta-Version

esigner.de befindet sich derzeit in einer frühen Beta-Phase. Es kann noch zu Fehlern und Einschränkungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Alle Meldungen

Arbeit

Abmahnung (Vorlage)

Die Abmahnung ist an keine gesetzliche Form gebunden — sie wäre sogar mündlich wirksam. Schriftlich erteilt wird sie, weil der Arbeitgeber ihren Zugang und Inhalt später beweisen muss: ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in aller Regel unwirksam.

Entscheidend ist die Konkretheit. Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten nach Datum, Uhrzeit und Sachverhalt genau bezeichnen (Hinweisfunktion) und unmissverständlich ankündigen, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (Warnfunktion). Pauschale Vorwürfe genügen nicht.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Logo (optional)

PNG oder JPG, maximal 1,5 MB. Erscheint oben im Dokument anstelle des esigner-Logos.

Schritt 1 von 4

Arbeitgeber

Kostenlos · ohne Konto · wird erst beim Herunterladen gespeichert

Lieber von Hand ausfüllen?

Vorlage kostenlos herunterladen

PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Datum
  • Genaue Beschreibung der Pflichtverletzung mit Datum und Uhrzeit
  • Verletzte Vertrags- oder Weisungspflicht
  • Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten (Hinweisfunktion)
  • Ausdrückliche Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen (Warnfunktion)
  • Hinweis auf Gegendarstellung und Aufnahme in die Personalakte
  • Unterschrift des Arbeitgebers und Empfangsbestätigung

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

  1. 1

    Vorlage herunterladen. Laden Sie abmahnung als PDF oder Word herunter.

  2. 2

    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

  3. 3

    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

Jetzt hochladen und unterschreiben

Quelle und Rechtsgrundlage

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und formfrei; § 314 Abs. 2 BGB zeigt den Grundgedanken der vorherigen Abmahnung vor einer Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 314 BGB — Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Muss eine Abmahnung schriftlich sein?
Gesetzlich nicht — die Abmahnung ist formfrei und auch mündlich wirksam. In der Praxis wird sie schriftlich erteilt, weil der Arbeitgeber im Streitfall Inhalt und Zugang beweisen muss. Elektronisch unterschreiben können Sie sie ohne Weiteres; anders als die Kündigung fällt sie nicht unter § 623 BGB.
Wie konkret muss die Abmahnung sein?
Sehr konkret. Das beanstandete Verhalten ist nach Datum, Uhrzeit, Ort und Sachverhalt zu beschreiben, und es ist anzugeben, gegen welche Pflicht verstoßen wurde. Eine Abmahnung, die nur allgemein „unzuverlässiges Verhalten“ rügt, erfüllt die Hinweisfunktion nicht und trägt später keine Kündigung.
Kann der Arbeitnehmer sich wehren?
Ja. Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung verlangen, die zur Personalakte genommen wird, und bei einer unberechtigten Abmahnung deren Entfernung aus der Personalakte fordern. Eine Frist für die Erteilung der Abmahnung gibt es nicht, sie sollte aber zeitnah zum Vorfall erfolgen.

Sie fragen sich, ob eine elektronische Signatur rechtlich hält? Zur elektronischen Signatur →

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen ansehen

Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.