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Arbeit

Aufhebungsvertrag (Vorlage)

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. § 623 BGB stellt ihn der Kündigung ausdrücklich gleich: er bedarf der Schriftform, und die elektronische Form ist ausgeschlossen. Beide Parteien müssen eigenhändig auf derselben Urkunde unterschreiben.

Vor der Unterschrift lohnt ein Blick auf die Folgen beim Arbeitslosengeld: Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit. Der Hinweis darauf gehört in den Vertrag, und der Arbeitnehmer sollte sich vorher bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Kann nicht elektronisch unterschrieben werden

§ 623 BGB nennt den Auflösungsvertrag ausdrücklich neben der Kündigung: die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein elektronisch unterschriebener Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 623 BGB — Schriftform der Kündigung

Vorlage ausfüllen

Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.

Schritt 1 von 3

1. Vertragsparteien

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Arbeitnehmer

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Was die Vorlage enthält

  • Vertragsparteien und bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Beendigungszeitpunkt und Grund der Beendigung
  • Regelung zu Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeitkonto
  • Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt
  • Zeugnis, Rückgabe von Arbeitsmitteln und Verschwiegenheit
  • Hinweis auf mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Felder für die handschriftliche Unterschrift beider Parteien

Quelle und Rechtsgrundlage

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

§ 623 BGB — Schriftform der Kündigung (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Warum kann ich einen Aufhebungsvertrag nicht elektronisch unterschreiben?
§ 623 BGB erfasst den Auflösungsvertrag ausdrücklich und schließt die elektronische Form aus. Selbst eine qualifizierte elektronische Signatur hilft nicht: § 126a BGB erlaubt den Ersatz der Schriftform nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt. Beide Parteien müssen eigenhändig auf derselben Urkunde unterschreiben (§ 126 Abs. 2 BGB).
Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Häufig ja. Wer seinen Arbeitsplatz durch Aufhebungsvertrag aufgibt, hat das Beschäftigungsverhältnis in der Regel selbst gelöst, was zu einer Sperrzeit führen kann. Ausnahmen sind möglich, etwa bei drohender rechtmäßiger Kündigung. Lassen Sie sich vor der Unterschrift bei der Agentur für Arbeit beraten.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nicht automatisch. Eine Abfindung ist Verhandlungssache und muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Fehlt sie, besteht kein Anspruch — deshalb sollte die Höhe und die Fälligkeit klar geregelt sein.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.