Vereinbarung über mobile Arbeit / Homeoffice (Vorlage)
Eine Vereinbarung über Homeoffice oder mobile Arbeit ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und formfrei. Sie kann elektronisch unterschrieben werden — anders als die Kündigung fällt sie nicht unter § 623 BGB.
Geregelt gehören vor allem der Umfang, die Erreichbarkeit, wer die Arbeitsmittel stellt und wie mit Arbeitsschutz und Datenschutz umgegangen wird. Der Arbeitgeber bleibt auch außerhalb des Betriebs für den Arbeitsschutz verantwortlich (§ 3 ArbSchG), und das Arbeitszeitgesetz gilt unverändert.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.
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Schritt 1 von 4
1. Vertragsparteien und Bezug
Diese Vereinbarung ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert.
2. Umfang
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So sieht das Dokument aus
Vereinbarung über mobile Arbeit / Homeoffice
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
1. Vertragsparteien und Bezug
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag vom
Diese Vereinbarung ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert.
2. Umfang
Anzahl der Tage pro Woche
Feste Wochentage (sofern vereinbart)
Beginn der Regelung
Befristung (sofern vereinbart)
3. Arbeitsort
Vereinbarter Arbeitsort (Wohnanschrift oder mobil)
Ein Wechsel des Arbeitsortes ins Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers — steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen sind vorab zu klären.
4. Arbeitszeit und Erreichbarkeit
Das Arbeitszeitgesetz gilt unverändert, einschließlich Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Die Arbeitszeit wird wie im Betrieb erfasst.
Vereinbarte Erreichbarkeitszeiten
Art der Arbeitszeiterfassung
5. Arbeitsmittel und Kosten
Vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsmittel
Pauschale oder Erstattung für Verbindungskosten
Regelung zur privaten Mitnutzung
Die überlassenen Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Arbeitgebers und sind auf Verlangen zurückzugeben.
6. Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber bleibt nach § 3 ArbSchG für den Arbeitsschutz verantwortlich. Der Arbeitnehmer richtet den Arbeitsplatz nach den erhaltenen Hinweisen ein und meldet Gefährdungen. Ein Zutrittsrecht zur Wohnung besteht nur nach vorheriger Ankündigung und mit Einverständnis.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
• Dienstliche Unterlagen und Geräte sind vor dem Zugriff Dritter — auch Haushaltsangehöriger — zu schützen
• Es sind ausschließlich die vom Arbeitgeber bereitgestellten Systeme und Netzwerke zu nutzen
• Der Bildschirm ist bei Abwesenheit zu sperren, Papierunterlagen sind verschlossen aufzubewahren
8. Widerruf
Ankündigungsfrist für den Widerruf
Rückkehrarbeitsplatz im Betrieb
9. Unterschriften
Ort und Datum
Arbeitgeber (Unterschrift)
Ort und Datum
Arbeitnehmer (Unterschrift)
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Bezug zum bestehenden Arbeitsvertrag
- Umfang und Verteilung der Homeoffice-Tage
- Arbeitsort und Erreichbarkeit
- Arbeitszeit und Erfassung
- Arbeitsmittel, Kostenerstattung und Rückgabe
- Arbeitsschutz und Datenschutz
- Widerruf und Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie homeoffice-vereinbarung als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz besteht auch bei Arbeit außerhalb der Betriebsstätte.
§ 3 ArbSchG — Grundpflichten des Arbeitgebers (öffnet in einem neuen Tab)Häufige Fragen
- Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
- Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Homeoffice beruht auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder auf einer Betriebsvereinbarung. Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat er bei der Ausgestaltung mitzubestimmen.
- Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice?
- Ja, unverändert. Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und die elfstündige Ruhezeit gelten auch zu Hause, und die Arbeitszeit ist zu erfassen. Deshalb sollte die Vereinbarung festhalten, wie die Erfassung erfolgt.
- Kann Homeoffice wieder beendet werden?
- Wenn die Vereinbarung das vorsieht. Üblich ist ein beidseitiges Widerrufsrecht mit einer Ankündigungsfrist. Ohne eine solche Klausel wird das Homeoffice Teil der arbeitsvertraglichen Bedingungen und lässt sich nicht mehr einseitig ändern.
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