Frühe Beta-Version

esigner.de befindet sich derzeit in einer frühen Beta-Phase. Es kann noch zu Fehlern und Einschränkungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Alle Meldungen

Arbeit

Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Vorlage)

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss handschriftlich unterschrieben und im Original zugehen. § 623 BGB verlangt die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus — eine per E-Mail, Fax oder elektronischer Signatur erklärte Kündigung ist unwirksam, und das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort.

Diese Vorlage können Sie kostenlos herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Unterschreiben Sie das Original mit der Hand und sorgen Sie dafür, dass es dem Arbeitnehmer nachweisbar zugeht — der Zugang setzt die Kündigungsfrist in Gang.

Kann nicht elektronisch unterschrieben werden

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform — die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine elektronisch unterschriebene Kündigung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis läuft weiter.

Das Gesetz verlangt für dieses Dokument eine handschriftliche Unterschrift; es kann hier deshalb nicht elektronisch unterschrieben werden. Sie können die Vorlage weiterhin kostenlos herunterladen, ausdrucken und mit dem Stift unterschreiben. Was das Gesetz dazu sagt: § 623 BGB — Schriftform der Kündigung

Vorlage ausfüllen

Füllen Sie die Felder unten aus und laden Sie das fertig ausgefüllte Dokument herunter. Dieses Dokument muss handschriftlich unterschrieben werden — drucken Sie es aus und unterschreiben Sie mit dem Stift.

Schritt 1 von 3

Absender (Arbeitgeber)

Kostenlos · ohne Konto · wird erst beim Herunterladen gespeichert

Lieber von Hand ausfüllen?

Vorlage kostenlos herunterladen

PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Absender, Empfänger und Datum
  • Eindeutige Kündigungserklärung mit Kündigungstermin
  • Angabe der maßgeblichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder Vertrag
  • Hinweis auf die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
  • Feld für die handschriftliche Unterschrift und die Empfangsbestätigung

Quelle und Rechtsgrundlage

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

§ 623 BGB — Schriftform der Kündigung (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Kann ich eine Kündigung elektronisch unterschreiben?
Nein. § 623 BGB verlangt die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Das gilt auch für eine qualifizierte elektronische Signatur: § 126a BGB erlaubt den Ersatz der Schriftform nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt — und hier tut es das. Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben im Original zugehen.
Reicht es, die unterschriebene Kündigung einzuscannen und zu mailen?
Nein. Ein Scan oder ein Fax wahrt die Schriftform nicht; der Arbeitnehmer muss das eigenhändig unterschriebene Original erhalten. Bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf, etwa durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Zustellung durch einen Boten.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Grund im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht genannt werden. Fällt das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, muss die Kündigung aber sozial gerechtfertigt sein (§ 1 KSchG) — der Grund wird dann gegebenenfalls im Prozess geprüft. Für Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gelten zusätzliche Anforderungen.

Sie fragen sich, ob eine elektronische Signatur rechtlich hält? Zur elektronischen Signatur →

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen ansehen

Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.