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Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos (Vorlage)

Bildnisse dürfen nach § 22 KunstUrhG grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Daneben ist die Veröffentlichung eine Verarbeitung personenbezogener Daten, für die die DSGVO eine Rechtsgrundlage verlangt.

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor — nachweisen muss man die Einwilligung trotzdem. Deshalb lohnt die dokumentierte, elektronisch unterschriebene Erklärung, in der Zweck, Medien und Dauer eindeutig festgehalten sind.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Füllen Sie die Felder unten aus, tragen Sie ein, wer unterschreiben soll, und schließen Sie die Zahlung ab. Alles passiert hier — Sie müssen nichts herunterladen.

Logo (optional)

PNG oder JPG, maximal 1,5 MB. Erscheint oben im Dokument anstelle des esigner-Logos.

Schritt 1 von 4

1. Verantwortlicher

2. Abgebildete Person

3. Aufnahmen

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Lieber von Hand ausfüllen?

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Verantwortlicher und abgebildete Person
  • Beschreibung der Aufnahmen und des Anlasses
  • Konkrete Verwendungszwecke und Medien
  • Räumliche und zeitliche Reichweite
  • Nennung des Namens oder anonyme Verwendung
  • Widerrufsrecht und Regelung zu bereits gedruckten Materialien
  • Bei Minderjährigen: Unterschrift der Sorgeberechtigten

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie einwilligung bildnutzung als PDF oder Word herunter.

  2. 2

    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Häufige Fragen

Brauche ich immer eine Einwilligung?
Fast immer. § 23 KunstUrhG kennt Ausnahmen — etwa Personen der Zeitgeschichte, Bilder, auf denen Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft sind, und Aufnahmen von Versammlungen. Diese Ausnahmen sind eng; im Zweifel holen Sie die Einwilligung ein.
Wie ist das bei Kindern?
Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten einwilligen — in der Regel beide Elternteile. Ältere Kinder und Jugendliche sind je nach Einsichtsfähigkeit zusätzlich selbst zu beteiligen; ab etwa 14 Jahren wird üblicherweise auch ihre eigene Zustimmung eingeholt.
Kann die Einwilligung widerrufen werden?
Ja, mit Wirkung für die Zukunft. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht eingesammelt werden, online sollte das Bild aber entfernt werden. Halten Sie im Formular fest, wie mit bereits produzierten Materialien umgegangen wird — das erspart später eine Diskussion.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.