Wartungs- und Servicevertrag (Vorlage)
Ein Wartungsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und formfrei — er kann elektronisch unterschrieben werden. Je nach Ausgestaltung ist er Dienst- oder Werkvertrag: Die Wartung einer Anlage — regelmäßige Prüfung, Pflege und Instandhaltung — ist in der Regel Werkvertrag; § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB nennt die Wartung einer Sache ausdrücklich als Werkerfolg. Werden nur Bereitschaft, Hotline oder Beratung geschuldet, spricht das für einen Dienstvertrag.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
PNG oder JPG, maximal 1,5 MB. Erscheint oben im Dokument anstelle des esigner-Logos.
Schritt 1 von 5 · Vertragsparteien · Vertragsgegenstand · Leistungsumfang
1. Vertragsparteien
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Wartung sind folgende Anlagen, Systeme oder Standorte:
3. Leistungsumfang
• Regelmäßige Wartung nach dem unten vereinbarten Intervall
• Störungsannahme und Entstörung innerhalb der Servicezeiten
• Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
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Wartungs- und Servicevertrag
Dauerschuldverhältnis über Wartung und Support
1. Vertragsparteien
Auftraggeber — Name bzw. Firma, Anschrift, Ansprechpartner
Auftragnehmer — Firma, Anschrift, Ansprechpartner
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Wartung sind folgende Anlagen, Systeme oder Standorte:
3. Leistungsumfang
• Regelmäßige Wartung nach dem unten vereinbarten Intervall
• Störungsannahme und Entstörung innerhalb der Servicezeiten
• Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Nicht enthaltene Leistungen (werden gesondert berechnet)
4. Intervalle, Servicezeiten und Reaktionszeiten
Wartungsintervall
Servicezeiten (Tage und Uhrzeit)
Reaktionszeit bei kritischer Störung
Reaktionszeit bei sonstiger Störung
5. Vergütung
Wartungspauschale und Abrechnungszeitraum
Stundensatz für Zusatzleistungen
Zuschläge außerhalb der Servicezeiten
Fahrtkosten
Zahlungsziel
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Zugang, Ansprechpartner und bereitzustellende Unterlagen
7. Laufzeit und Kündigung
Beginn
Mindestlaufzeit
Verlängerung
Kündigungsfrist
Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt: Mindestlaufzeit höchstens zwei Jahre; eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einem jederzeitigen Kündigungsrecht von höchstens einem Monat; Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit höchstens ein Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB); die Widerrufsbelehrung ist ihm vor Vertragsschluss zu erteilen.
8. Unterschriften
Ort und Datum
Auftraggeber (Unterschrift)
Ort und Datum
Auftragnehmer (Unterschrift)
Über die Vorlage
Der eigentliche Wert liegt in der Präzision: was ist enthalten, was kostet extra, wie schnell wird reagiert und was passiert, wenn nicht. Diese Vorlage trennt Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Vergütung sauber voneinander.
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Vertragsparteien und Vertragsgegenstand (Anlage, Systeme, Standorte)
- Leistungsumfang mit Abgrenzung der nicht enthaltenen Leistungen
- Wartungsintervalle und Reaktionszeiten nach Störungsklasse
- Servicezeiten und Erreichbarkeit
- Vergütung, Pauschalen und Stundensätze außerhalb der Servicezeit
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie wartungsvertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Wartungsverträge sind je nach Ausgestaltung Dienst- oder Werkverträge; beide Vertragstypen sind formfrei.
§ 611 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 611 BGB — Dienstvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 631 BGB — Werkvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 314 BGB — Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (öffnet in einem neuen Tab)
- § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen) (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Ist ein Wartungsvertrag Dienst- oder Werkvertrag?
- Das hängt vom Inhalt ab. Wird die Wartung einer Anlage geschuldet — Prüfung, Pflege und Störungsbeseitigung —, liegt in der Regel ein Werkvertrag mit Abnahme und Mängelhaftung vor; § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB nennt die Wartung einer Sache ausdrücklich als Werkerfolg. Werden dagegen nur Bereitschaft, Hotline-Support oder Beratung geschuldet, ist es ein Dienstvertrag.
- Was gehört in eine Reaktionszeit-Regelung?
- Drei Dinge: die Klassifizierung der Störung, die Zeit bis zur Rückmeldung und die Zeit bis zum Beginn der Entstörung — jeweils bezogen auf definierte Servicezeiten. Ohne diese Bezugsgröße ist eine Zusage wie „Reaktion innerhalb von vier Stunden“ kaum durchsetzbar.
- Wie lange sollte die Laufzeit sein?
- Zwischen Unternehmen sind ein bis drei Jahre mit Verlängerungsklausel und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende üblich. Gegenüber Verbrauchern setzt § 309 Nr. 9 BGB vorformulierten Klauseln enge Grenzen: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einem jederzeitigen Kündigungsrecht von höchstens einem Monat, und eine Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit von höchstens einem Monat. Eine Klausel, die dagegen verstößt, ist unwirksam — der Vertrag läuft dann ohne die Bindung weiter.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.