GmbH gründen — Gesellschaftsvertrag und Anmeldung
Die Gründung einer GmbH lässt sich nicht elektronisch unterschreiben — und auch nicht durch Ausdrucken lösen. Der Gesellschaftsvertrag bedarf nach § 2 Abs. 1 GmbHG der notariellen Form und muss von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Ohne Notar entsteht keine GmbH.
Deshalb finden Sie hier keine Vorlage zum Ausfüllen, sondern eine Übersicht darüber, was Sie vorbereiten sollten und was das Gesetz von der Satzung verlangt. Mit dieser Vorbereitung wird der Notartermin deutlich kürzer.
So machen Sie es richtig
Dieses Dokument muss auf eine bestimmte Weise errichtet werden, um wirksam zu sein — es kann hier nicht elektronisch unterschrieben werden. Folgen Sie dem offiziellen Weg unten.
Notar in Ihrer Nähe finden (Bundesnotarkammer) (öffnet in einem neuen Tab)Voraussetzungen für die Wirksamkeit
- Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
- Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsanteile je Gesellschafter
- Angaben zu Sach- oder Bareinlagen
- Bestellung der Geschäftsführer und Vertretungsregelung
- Regelungen zu Geschäftsjahr, Gesellschafterversammlung und Verfügung über Anteile
- Ablauf: Beurkundung, Einzahlung, Handelsregisteranmeldung
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen.
§ 2 GmbHG — Form des Gesellschaftsvertrags (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 2 GmbHG — Form des Gesellschaftsvertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 3 GmbHG — Inhalt des Gesellschaftsvertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 53 GmbHG — Änderung des Gesellschaftsvertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- Handelsregister — gemeinsames Registerportal der Länder (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Warum kann ich den Gesellschaftsvertrag nicht elektronisch unterschreiben?
- § 2 Abs. 1 GmbHG verlangt die notarielle Form. Die notarielle Beurkundung ist mehr als eine Unterschrift: der Notar verliest die Urkunde, belehrt die Beteiligten und nimmt die Erklärungen auf. Das kann keine Signatur ersetzen — auch keine qualifizierte.
- Was ist das Musterprotokoll?
- Für unkomplizierte Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer sieht das GmbHG ein vereinfachtes Verfahren mit einem Musterprotokoll vor. Es ist günstiger, aber inhaltlich starr — individuelle Regelungen etwa zu Nachfolge oder Stimmrechten lassen sich damit nicht abbilden. Beurkundet werden muss es trotzdem.
- Wie viel Stammkapital brauche ich?
- Bei der GmbH mindestens 25.000 Euro, wovon bei der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) lässt sich schon ab einem Euro gründen, muss dafür aber jährlich eine gesetzliche Rücklage bilden.
- Wie läuft die Gründung ab?
- Satzung und Geschäftsführerbestellung werden beim Notar beurkundet, danach wird das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. Der Notar meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an; mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person. Vorher haften die Handelnden persönlich.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.