Handwerkervertrag (Vorlage)
Der Handwerkervertrag ist ein Werkvertrag: geschuldet wird nicht die Arbeitszeit, sondern der Erfolg — das fertige, mangelfreie Gewerk. Er ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Betrifft die Arbeit die Herstellung, den Umbau oder eine für Konstruktion, Bestand oder Gebrauch wesentliche Instandhaltung eines Bauwerks, ist er zugleich ein Bauvertrag nach § 650a BGB, für den ergänzend die §§ 650b ff. BGB gelten.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Schritt 1 von 5 · Vertragsparteien · Ausführungsort
1. Vertragsparteien
Auftraggeber (Besteller)
Auftragnehmer (Handwerksbetrieb)
2. Ausführungsort
Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand
Handwerkervertrag
Werkvertrag nach § 631 BGB
1. Vertragsparteien
Auftraggeber (Besteller)
Name
Anschrift
Telefon / E-Mail
Auftragnehmer (Handwerksbetrieb)
Firma
Anschrift
Handwerksrolle / Betriebsnummer
USt-IdNr.
2. Ausführungsort
Anschrift der Baustelle / des Objekts
3. Leistungsbeschreibung
Beschreiben Sie die auszuführenden Arbeiten so genau wie möglich — Umfang, Flächen, Stückzahlen und Qualitäten:
Vom Auftragnehmer zu stellende Materialien
Vom Auftraggeber beizustellende Materialien
Ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen
4. Vergütung
[ ] Festpreis
[ ] Abrechnung nach Aufwand
Nettobetrag bzw. Stundensatz
Umsatzsteuer
Gesamtbetrag brutto
Zahlungsziel
Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform ausgeführt und gesondert vergütet.
5. Termine
Beginn der Ausführung
Fertigstellung bis
Vereinbarte Zwischentermine
6. Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen können nach § 632a BGB für erbrachte Leistungen verlangt werden.
Vereinbarter Zahlungsplan
7. Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme nach § 640 BGB; sie wird protokolliert, bekannte Mängel sind dabei vorzubehalten. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig — bei einem Bauvertrag nach Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB) — und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 634a BGB beginnt.
Vorgesehener Abnahmetermin
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (gesetzlich: 5 Jahre bei Bauwerken, sonst 2 Jahre)
8. Widerrufsrecht (nur bei Verbrauchern als Auftraggeber)
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz geschlossen, kann er ihn binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Die Widerrufsbelehrung wurde ihm vor Vertragsschluss erteilt — bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf Papier oder, mit seiner Zustimmung, auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
[ ] Der Auftraggeber verlangt ausdrücklich, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird (§ 357a Abs. 2 BGB), und bestätigt seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB)
Datum der Widerrufsbelehrung
9. Unterschriften
Ort und Datum
Auftraggeber (Unterschrift)
Ort und Datum
Auftragnehmer (Unterschrift)
Über die Vorlage
Die beiden Punkte, an denen es später fast immer hakt, sind die Leistungsbeschreibung und die Abnahme. Beschreiben Sie die Arbeiten so genau wie möglich und halten Sie die Abnahme (§ 640 BGB) mit Datum und etwaigen Vorbehalten fest: mit ihr werden die Vergütung fällig (beim Bauvertrag zusätzlich erst nach prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB), die Gefahr geht über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt (§ 634a Abs. 2 BGB).
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, kommt es darauf an, wo der Vertrag zustande kommt: Wird er beim Kunden zu Hause oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB), über das der Betrieb belehren muss. Ohne Belehrung läuft die Frist nicht an, und für Arbeiten, die vor dem Widerruf ausgeführt wurden, gibt es dann keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Ausgenommen sind nur dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, um die der Verbraucher ausdrücklich gebeten hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Auftraggeber, Auftragnehmer und Ausführungsort
- Genaue Leistungsbeschreibung und verwendete Materialien
- Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand, mit Umgang bei Nachträgen
- Ausführungsbeginn und Fertigstellungstermin
- Abschlagszahlungen nach § 632a BGB
- Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie handwerkervertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Unternehmer wird zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung.
§ 631 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 631 BGB — Werkvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 632a BGB — Abschlagszahlungen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 633 BGB — Sach- und Rechtsmangel (öffnet in einem neuen Tab)
- § 640 BGB — Abnahme (öffnet in einem neuen Tab)
- § 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüche (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650a BGB — Bauvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 312g BGB — Widerrufsrecht (öffnet in einem neuen Tab)
- § 286 BGB — Verzug des Schuldners (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Brauche ich einen schriftlichen Handwerkervertrag?
- Rechtlich nicht — der Werkvertrag ist formfrei. Praktisch schon: ohne schriftliche Leistungsbeschreibung lässt sich später kaum klären, was vereinbart war, und genau daran entzünden sich die meisten Streitigkeiten über Umfang und Preis.
- Was bedeutet die Abnahme?
- Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert. Sie hat drei Folgen: die Vergütung wird fällig (beim Bauvertrag erst mit prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB), die Gefahr geht auf den Besteller über, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind, sollten ausdrücklich vorbehalten werden.
- Wie lange hafte ich für Mängel?
- Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen in der Regel zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Vereinbaren Sie abweichende Fristen nur bewusst — in vorformulierten Verträgen sind Verkürzungen nach § 309 Nr. 8 Buchst. b BGB nur eingeschränkt zulässig, bei Bauwerken gar nicht.
- Kann der Kunde den Vertrag widerrufen?
- Ein Verbraucher kann das, wenn der Vertrag bei ihm zu Hause, auf der Baustelle oder im Fernabsatz geschlossen wurde (§ 312g Abs. 1 BGB) — also in den meisten Fällen, in denen ein Handwerker ein Angebot vor Ort unterschreiben lässt. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und läuft erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Sollen die Arbeiten früher beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen; nur dann schuldet er für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei dringenden Reparaturen, um die der Kunde ausdrücklich gebeten hat, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
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