Bau und Handwerk

Handwerkervertrag (Vorlage)

Der Handwerkervertrag ist ein Werkvertrag: geschuldet wird nicht die Arbeitszeit, sondern der Erfolg — das fertige, mangelfreie Gewerk. Er ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Betrifft die Arbeit die Herstellung, den Umbau oder eine für Konstruktion, Bestand oder Gebrauch wesentliche Instandhaltung eines Bauwerks, ist er zugleich ein Bauvertrag nach § 650a BGB, für den ergänzend die §§ 650b ff. BGB gelten.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Schritt 1 von 5 · Vertragsparteien · Ausführungsort

1. Vertragsparteien

Auftraggeber (Besteller)

Auftragnehmer (Handwerksbetrieb)

2. Ausführungsort

Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand

Über die Vorlage

Die beiden Punkte, an denen es später fast immer hakt, sind die Leistungsbeschreibung und die Abnahme. Beschreiben Sie die Arbeiten so genau wie möglich und halten Sie die Abnahme (§ 640 BGB) mit Datum und etwaigen Vorbehalten fest: mit ihr werden die Vergütung fällig (beim Bauvertrag zusätzlich erst nach prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB), die Gefahr geht über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt (§ 634a Abs. 2 BGB).

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, kommt es darauf an, wo der Vertrag zustande kommt: Wird er beim Kunden zu Hause oder im Fernabsatz geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB), über das der Betrieb belehren muss. Ohne Belehrung läuft die Frist nicht an, und für Arbeiten, die vor dem Widerruf ausgeführt wurden, gibt es dann keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Ausgenommen sind nur dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, um die der Verbraucher ausdrücklich gebeten hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Lieber von Hand ausfüllen?

Vorlage kostenlos herunterladen

PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Auftraggeber, Auftragnehmer und Ausführungsort
  • Genaue Leistungsbeschreibung und verwendete Materialien
  • Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand, mit Umgang bei Nachträgen
  • Ausführungsbeginn und Fertigstellungstermin
  • Abschlagszahlungen nach § 632a BGB
  • Abnahme, Gewährleistung und Verjährung

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

  1. 1

    Vorlage herunterladen. Laden Sie handwerkervertrag als PDF oder Word herunter.

  2. 2

    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

  3. 3

    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

Jetzt hochladen und unterschreiben

Häufige Fragen

Brauche ich einen schriftlichen Handwerkervertrag?
Rechtlich nicht — der Werkvertrag ist formfrei. Praktisch schon: ohne schriftliche Leistungsbeschreibung lässt sich später kaum klären, was vereinbart war, und genau daran entzünden sich die meisten Streitigkeiten über Umfang und Preis.
Was bedeutet die Abnahme?
Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert. Sie hat drei Folgen: die Vergütung wird fällig (beim Bauvertrag erst mit prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB), die Gefahr geht auf den Besteller über, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind, sollten ausdrücklich vorbehalten werden.
Wie lange hafte ich für Mängel?
Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen in der Regel zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Vereinbaren Sie abweichende Fristen nur bewusst — in vorformulierten Verträgen sind Verkürzungen nach § 309 Nr. 8 Buchst. b BGB nur eingeschränkt zulässig, bei Bauwerken gar nicht.
Kann der Kunde den Vertrag widerrufen?
Ein Verbraucher kann das, wenn der Vertrag bei ihm zu Hause, auf der Baustelle oder im Fernabsatz geschlossen wurde (§ 312g Abs. 1 BGB) — also in den meisten Fällen, in denen ein Handwerker ein Angebot vor Ort unterschreiben lässt. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und läuft erst mit ordnungsgemäßer Belehrung. Sollen die Arbeiten früher beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen; nur dann schuldet er für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei dringenden Reparaturen, um die der Kunde ausdrücklich gebeten hat, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Sie fragen sich, ob eine elektronische Signatur rechtlich hält? Zur elektronischen Signatur →

Weitere Vorlagen

Alle Vorlagen ansehen

Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.