Verbraucherbauvertrag (Vorlage)
Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen, ist das ein Verbraucherbauvertrag. § 650i Abs. 2 BGB verlangt dafür ausdrücklich die Textform — und Textform (§ 126b BGB) wird durch eine elektronische Unterschrift erfüllt. Dieser Vertrag lässt sich hier also wirksam abschließen — es sei denn, das Bauunternehmen verschafft Ihnen zugleich das Grundstück (Bauträgervertrag, § 650u BGB) oder der Bauvertrag ist rechtlich mit einem Grundstückskauf verknüpft: dann bedarf der gesamte Vertrag der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Schritt 1 von 6 · Vertragsparteien
1. Vertragsparteien
Bauherr (Verbraucher)
Bauunternehmen
Kein Konto · Sie zahlen erst beim Versand
Verbraucherbauvertrag
Bauvertrag nach § 650i BGB — Textform genügt
1. Vertragsparteien
Bauherr (Verbraucher)
Name
Anschrift
Telefon / E-Mail
Bauunternehmen
Firma
Handelsregisternummer
Anschrift
Vertreten durch
2. Bauvorhaben
Anschrift des Baugrundstücks
Grundbuchbezeichnung / Flurstück
Art des Vorhabens (Neubau / erheblicher Umbau)
3. Baubeschreibung
Die Baubeschreibung nach § 650j BGB wurde dem Bauherrn rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform überlassen und ist Bestandteil dieses Vertrages.
Bezeichnung und Datum der Baubeschreibung
Weitere Vertragsbestandteile (Pläne, Leistungsverzeichnis)
4. Bauzeit
Der Vertrag muss nach § 650k Abs. 3 BGB verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Kann der Zeitpunkt der Fertigstellung bei Vertragsschluss noch nicht angegeben werden, ist verbindlich die Dauer der Bauausführung anzugeben.
Baubeginn
Fertigstellung bis / Dauer der Ausführung
5. Vergütung und Zahlungsplan
Gesamtvergütung netto
Umsatzsteuer
Gesamtvergütung brutto
Abschlagszahlungen richten sich nach § 632a BGB und werden nach Baufortschritt fällig. Ihr Gesamtbetrag darf 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB):
Vereinbarter Zahlungsplan
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerruf zu richten an (Name/Firma des Unternehmers)
Anschrift
Telefonnummer
Telefax / E-Mail-Adresse (sofern vorhanden)
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
Der Bauherr bestätigt, diese Belehrung (Muster nach Anlage 10 zum EGBGB) in Textform erhalten zu haben. Bei notarieller Beurkundung des Vertrages besteht kein Widerrufsrecht (§ 650l BGB).
7. Abnahme und Sicherheiten
Verlangt das Bauunternehmen Abschlagszahlungen, leistet es dem Bauherrn bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).
Vorgesehener Abnahmetermin
Art der Sicherheitsleistung (Einbehalt nach § 650m Abs. 2 Satz 3 BGB oder Garantie bzw. Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, § 650m Abs. 3 BGB)
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Bauwerk: 5 Jahre, § 634a BGB)
8. Unterschriften
Ort und Datum
Bauherr (Unterschrift)
Ort und Datum
Bauunternehmen (Unterschrift)
Über die Vorlage
Mehrere Besonderheiten gehören dazu: der Unternehmer muss dem Verbraucher rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform überlassen (§ 650j BGB, Art. 249 §§ 1, 2 EGBGB), deren Angaben Vertragsinhalt werden (§ 650k BGB); der Vertrag muss verbindliche Angaben zur Fertigstellung enthalten (§ 650k Abs. 3 BGB); Abschlagszahlungen sind auf 90 Prozent der Gesamtvergütung begrenzt und bei der ersten Abschlagszahlung hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten (§ 650m Abs. 2 BGB); und dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet (§ 650l BGB). Die Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster ist in dieser Vorlage enthalten.
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Bauherr, Bauunternehmen und Baugrundstück
- Verweis auf die überlassene Baubeschreibung nach § 650j BGB
- Verbindliche Angaben zu Bauzeit und Fertigstellung
- Vergütung und Zahlungsplan mit Abschlagszahlungen
- Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster (Anlage 10 EGBGB)
- Abnahme, Sicherheit nach § 650m BGB und Gewährleistung
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie verbraucherbauvertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
„Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.“ Die Textform des § 126b BGB wird durch eine elektronisch unterschriebene Fassung erfüllt.
§ 650i BGB — Verbraucherbauvertrag (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 650i BGB — Verbraucherbauvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650j BGB — Baubeschreibung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650k BGB — Inhalt des Vertrags (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650l BGB — Widerrufsrecht (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650m BGB — Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (öffnet in einem neuen Tab)
- § 126b BGB — Textform (öffnet in einem neuen Tab)
- § 632a BGB — Abschlagszahlungen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 355 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 356e BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 357e BGB — Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 249 § 3 EGBGB — Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 10 EGBGB — Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Darf ein Verbraucherbauvertrag elektronisch unterschrieben werden?
- Ja. § 650i Abs. 2 BGB verlangt die Textform, nicht die Schriftform. Textform bedeutet nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist — ein elektronisch unterschriebenes PDF erfüllt das.
- Was ist die Baubeschreibung?
- Eine detaillierte Darstellung der Bauleistung, die der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform überlassen muss (§ 650j BGB). Sie wird Vertragsinhalt und ist der Maßstab dafür, was geschuldet ist — Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Unternehmers.
- Habe ich ein Widerrufsrecht?
- Ja, nach § 650l BGB — es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und beginnt erst, wenn der Unternehmer in Textform über das Widerrufsrecht belehrt hat; fehlt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356e BGB). Der Unternehmer erfüllt seine Belehrungspflicht mit dem Muster der Anlage 10 zum EGBGB (Art. 249 § 3 EGBGB), das diese Vorlage übernimmt. Nach einem Widerruf schuldet der Verbraucher Wertersatz für Leistungen, die sich ihrer Natur nach nicht zurückgeben lassen — etwa bereits verbautes Material (§ 357e BGB).
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.