Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag (Vorlage)
Kaum ein Bauvorhaben läuft genau so ab wie ausgeschrieben. Seit der Reform des Bauvertragsrechts regelt § 650b BGB, was dann gilt: Verlangt der Besteller eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des Werkerfolgs notwendig ist, sollen die Parteien Einvernehmen über die Änderung und über die Mehr- oder Mindervergütung anstreben, und der Unternehmer muss dafür ein Angebot vorlegen.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
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Schritt 1 von 7 · Vertragsparteien
1. Vertragsparteien
Besteller (Auftraggeber)
Unternehmer (Auftragnehmer)
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Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag
Änderung der Leistung und der Vergütung nach §§ 650b, 650c BGB
1. Vertragsparteien
Besteller (Auftraggeber)
Name / Firma
Anschrift
Vertretungsberechtigte Person
Unternehmer (Auftragnehmer)
Firma
Anschrift
Vertretungsberechtigte Person
2. Bauvertrag
Bauvorhaben und Baustelle
Bauvertrag vom
Vertrags- oder Projektnummer
Bisherige Nachträge (Nummer und Datum)
Nummer dieses Nachtrags
3. Anlass der Änderung
[ ] Änderung des vereinbarten Werkerfolgs auf Wunsch des Bestellers (§ 650b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB)
[ ] Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist (§ 650b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB)
[ ] Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB
[ ] Geänderte oder zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 5 / Abs. 6 VOB/B (bei vereinbarter VOB/B)
[ ] Vorschlag des Unternehmers
Datum des Änderungsbegehrens beziehungsweise der Anordnung
Bei VOB/B: Datum der Ankündigung des Mehrvergütungsanspruchs vor Ausführung
4. Geänderte Leistung
Entfallende Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen
Betroffene Positionen des Leistungsverzeichnisses und geänderte Planunterlagen mit Datum
5. Vergütung
Bisherige Vertragssumme netto
Mehrvergütung netto
Mindervergütung netto
Neue Vertragssumme netto
Umsatzsteuer
Neue Vertragssumme brutto
[ ] Die Vergütung wurde auf Grundlage der Urkalkulation fortgeschrieben
[ ] Die Vergütung wurde nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit Zuschlägen ermittelt (§ 650c BGB)
[ ] Es wurde ein Pauschalpreis für den Nachtrag vereinbart
Kalkulationsgrundlage und Zahlungsweise
6. Bauzeit
[ ] Die Vertragsfristen bleiben unverändert
[ ] Die Vertragsfristen verschieben sich
Verlängerung in Werktagen
Neuer Fertigstellungstermin
Auswirkung auf vereinbarte Vertragsstrafen
7. Sicherheiten, Gewährleistung und Abnahme
Anpassung der Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungssicherheit
Beginn der Verjährung für die Nachtragsleistung
Regelung zur Abnahme
8. Fortgeltung
Im Übrigen bleibt der Bauvertrag einschließlich früherer Nachträge unverändert bestehen. Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem hier geregelten Änderungssachverhalt — einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Bauzeitverlängerung — hinsichtlich Vergütung und Bauzeit abgegolten. Mängelansprüche und sonstige Rechte wegen der Ausführung der Nachtragsleistung bleiben unberührt.
9. Unterschriften
Ort und Datum
Besteller (Unterschrift)
Ort und Datum
Unternehmer (Unterschrift)
Über die Vorlage
Genau dieses Einvernehmen hält der Nachtrag fest. Eine eigene Form schreibt das Gesetz ihm nicht vor — er folgt der Form des Bauvertrags, den er ändert. Ein gewöhnlicher Bau- oder Werkvertrag ist formfrei, ein Verbraucherbauvertrag verlangt Textform (§ 650i Abs. 2 BGB), und eine im Vertrag vereinbarte Schriftformklausel ist nach § 127 BGB im Zweifel auch elektronisch gewahrt; in all diesen Fällen kann der Nachtrag hier elektronisch unterschrieben werden. Nicht dagegen bei einem Bauträgervertrag, der wegen des Grundstücks notariell beurkundet wird (§ 311b BGB) — dort gehört auch die Änderung zum Notar. Wer den Nachtrag gar nicht schreibt, landet im Anordnungsrecht: Kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, kann der Besteller die Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB einseitig anordnen — und über die Vergütung wird dann nach § 650c BGB gestritten, oft noch Jahre nach der Abnahme.
Lieber von Hand ausfüllen?
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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Bezug auf den Bauvertrag und laufende Nachtragsnummer
- Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung
- Grundlage: Änderungsbegehren, Anordnung oder notwendige Änderung
- Mehr- oder Mindervergütung mit Kalkulationsgrundlage
- Auswirkung auf Bauzeit und Vertragsfristen
- Auswirkung auf Sicherheiten und Abnahme
- Ausdrückliche Fortgeltung des übrigen Bauvertrags
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie nachtragsvereinbarung bau als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Begehrt der Besteller eine Änderung, streben die Parteien Einvernehmen über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung an; der Unternehmer hat ein Angebot zu erstellen.
§ 650b BGB — Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 650b BGB — Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650c BGB — Vergütungsanpassung bei Anordnungen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650a BGB — Bauvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 650i BGB — Verbraucherbauvertrag (Textform) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 127 BGB — Vereinbarte Form (öffnet in einem neuen Tab)
- § 311b BGB — Verträge über Grundstücke (Bauträgervertrag) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 631 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüche (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Brauche ich für eine Änderung überhaupt einen Nachtrag?
- Ohne Einigung wird eine Änderung nur verbindlich, wenn der Besteller sie frühestens 30 Tage nach seinem Änderungsbegehren in Textform anordnet (§ 650b Abs. 2 BGB). Die Vergütung richtet sich dann nach § 650c BGB, also nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit Zuschlägen — und genau darüber entstehen die meisten Bauprozesse. Wer ohne Einigung und ohne Anordnung einfach mehr baut, riskiert, für die Mehrleistung gar nichts zu erhalten. Der Nachtrag hält Änderung und Preis fest, bevor es so weit kommt.
- Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
- Erzielen die Parteien binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens kein Einvernehmen, kann der Besteller die Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB in Textform anordnen. Der Unternehmer muss der Anordnung nachkommen — bei einer Änderung des Werkerfolgs allerdings nur, soweit ihm die Ausführung zumutbar ist.
- Wie wird die Mehrvergütung berechnet?
- Nach § 650c BGB nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Der Unternehmer kann stattdessen auf die Ansätze einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen; die so fortgeschriebene Vergütung gilt dann als angemessen vermutet. Bis zur Einigung darf er 80 Prozent einer in einem Angebot genannten Mehrvergütung als Abschlag verlangen.
- Verschiebt ein Nachtrag automatisch die Bauzeit?
- Nein, und das wird regelmäßig vergessen. Halten Sie ausdrücklich fest, ob und um wie viele Tage sich die Vertragsfristen verschieben — sonst bleiben Vertragsstrafen an die ursprünglichen Termine geknüpft, obwohl der Umfang gewachsen ist.
- Welche Form braucht der Nachtrag — und was gilt bei VOB/B?
- Der Nachtrag braucht dieselbe Form wie der Bauvertrag. Ist der Vertrag formfrei oder in Textform geschlossen (Verbraucherbauvertrag, § 650i Abs. 2 BGB), reicht die elektronische Unterschrift; das gilt auch für eine vertraglich vereinbarte Schriftform (§ 127 BGB), sofern der Vertrag nichts Strengeres bestimmt. Ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag lässt sich hier nicht ändern. Ist die VOB/B vereinbart, gelten zusätzlich § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B: Der Preis soll vor der Ausführung vereinbart werden, und eine Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen muss der Unternehmer vor Beginn ankündigen — tragen Sie das Datum der Ankündigung in den Nachtrag ein.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.