Teilnahmeerklärung für Veranstaltungen und Kurse (Vorlage)
Vereine, Kursanbieter und Veranstalter brauchen von jedem Teilnehmer dieselben Angaben: wer kommt, wie ist im Notfall zu erreichen, gibt es gesundheitliche Einschränkungen — und bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
Schritt 1 von 7 · Veranstalter
1. Veranstalter
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Teilnahmeerklärung
Anmeldung und Einverständnis zur Teilnahme
1. Veranstalter
Name / Verein
Anschrift
Ansprechpartner
Telefon während der Veranstaltung
2. Veranstaltung
Bezeichnung
Art der Aktivität
Ort
Zeitraum
Teilnahmebeitrag in Euro
Anmeldeschluss
3. Teilnehmer
Name
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon / E-Mail
Bei minderjährigen Teilnehmern — gesetzliche Vertreter:
Name
Anschrift
Telefon
Notfallkontakt (Name und Telefon, während der Veranstaltung erreichbar)
4. Gesundheitliche Angaben
Allergien und Unverträglichkeiten
Regelmäßig einzunehmende Medikamente
Relevante Vorerkrankungen oder Einschränkungen
Krankenversicherung
Tetanusschutz vorhanden (ja/nein)
[ ] Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen für die Teilnahme
[ ] Die erforderlichen Fähigkeiten für die Aktivität liegen vor (z. B. Schwimmfähigkeit)
Die vorstehenden Gesundheitsangaben werden ausschließlich für die Betreuung während der Veranstaltung verarbeitet, nur der Veranstaltungsleitung zugänglich gemacht und nach der Veranstaltung gelöscht; wird diese Erklärung als Nachweis aufbewahrt, bleibt sie ausschließlich der Veranstaltungsleitung zugänglich und wird gelöscht, sobald sie als Nachweis nicht mehr benötigt wird. Ich willige in diese Verarbeitung ausdrücklich ein (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO). Die Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
5. Risikohinweis
Mit der Aktivität sind Risiken verbunden, über die der Teilnehmer aufgeklärt wurde:
Beschreibung der typischen Risiken
Der Teilnehmer nimmt in Kenntnis dieser Risiken teil und verpflichtet sich, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und den geltenden Sicherheitsregeln Folge zu leisten.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mitgebrachte Wertgegenstände verwahrt der Teilnehmer auf eigene Verantwortung; eine Haftung des Veranstalters besteht insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Aufsicht und Abholung (bei Minderjährigen)
[ ] Das Kind darf den Veranstaltungsort allein verlassen
[ ] Das Kind wird ausschließlich von den unten benannten Personen abgeholt
[ ] Die Veranstaltungsleitung darf im Notfall ärztliche Hilfe veranlassen
Abholberechtigte Personen
8. Foto- und Videoaufnahmen
Die Einwilligung ist freiwillig; die Teilnahme ist auch ohne sie möglich. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bei Minderjährigen erklären die gesetzlichen Vertreter die Einwilligung; ab Vollendung des 14. Lebensjahres unterschreibt der Jugendliche zusätzlich selbst.
[ ] Ich willige in Aufnahmen und deren Verwendung für die Dokumentation der Veranstaltung ein
[ ] Ich willige zusätzlich in die Veröffentlichung in sozialen Medien und auf der Website ein
[ ] Ich willige nicht ein
9. Unterschriften
Ort und Datum
Teilnehmer (Unterschrift)
Ort und Datum
Gesetzlicher Vertreter 1 (bei Minderjährigen) (Unterschrift)
Ort und Datum
Gesetzlicher Vertreter 2 (bei gemeinsamer Sorge) (Unterschrift)
Über die Vorlage
Die Erklärung ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Eines kann sie allerdings nicht: die Haftung des Veranstalters umfassend ausschließen. Für Vorsatz kann die Haftung nach § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus erlassen werden, und ein Ausschluss für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder für grobe Fahrlässigkeit ist in vorformulierten Bedingungen nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam. Diese Vorlage verspricht deshalb nichts, was vor Gericht keinen Bestand hätte.
Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter: Ein Teilnahmevertrag mit Beitrag ist für das Kind nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf nach § 107 BGB ihrer Einwilligung. Für die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen verlangt § 22 KUG die Einwilligung des Abgebildeten — bei Jugendlichen ab etwa 14 Jahren neben den Eltern auch die eigene.
Lieber von Hand ausfüllen?
Vorlage kostenlos herunterladen
PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Veranstalter und Veranstaltung mit Ort und Zeitraum
- Teilnehmer und Notfallkontakt
- Gesundheitliche Hinweise, Medikamente und Allergien
- Hinweis auf die typischen Risiken der Veranstaltung
- Realistische Haftungsregelung mit den gesetzlichen Grenzen
- Aufsicht, Regeln und Abholung bei Minderjährigen
- Getrennte Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie teilnahmeerklärung als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
§ 276 BGB — Verantwortlichkeit des Schuldners (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 276 BGB — Verantwortlichkeit des Schuldners (öffnet in einem neuen Tab)
- § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (öffnet in einem neuen Tab)
- § 823 BGB — Schadensersatzpflicht (öffnet in einem neuen Tab)
- § 107 BGB — Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1629 BGB — Vertretung des Kindes (öffnet in einem neuen Tab)
- § 1687 BGB — Getrennt lebende Eltern: Angelegenheiten des täglichen Lebens (öffnet in einem neuen Tab)
- § 22 KUG — Recht am eigenen Bild (öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 7 DSGVO — Bedingungen für die Einwilligung (öffnet in einem neuen Tab)
- Art. 9 DSGVO — Verarbeitung besonderer Kategorien (Gesundheitsdaten) (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Kann ich meine Haftung als Veranstalter ausschließen?
- Nur begrenzt. Für Vorsatz geht es nie (§ 276 Abs. 3 BGB), und in vorformulierten Erklärungen ist nach § 309 Nr. 7 BGB auch der Ausschluss für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden unwirksam. Wirksam bleibt in der Regel die Begrenzung bei leichter Fahrlässigkeit für Sachschäden. Ihre eigentliche Absicherung ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.
- Was gilt bei minderjährigen Teilnehmern?
- Die Erklärung muss von den gesetzlichen Vertretern abgegeben werden (§§ 107, 1629 BGB) — bei gemeinsamer Sorge grundsätzlich von beiden. Leben die Eltern getrennt, entscheidet in Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil allein, bei dem das Kind gewöhnlich lebt (§ 1687 BGB) — eine Wochenendfreizeit zählt in der Regel dazu, ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt nicht. Regeln Sie außerdem ausdrücklich, ob das Kind allein nach Hause gehen darf und wer abholberechtigt ist; das ist der Punkt, an dem im Zweifel gehaftet wird.
- Warum ist die Fotoeinwilligung getrennt?
- Weil eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO freiwillig sein muss und § 22 KUG die Verbreitung von Bildnissen ohnehin nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Wer die Teilnahme davon abhängig macht, dass fotografiert werden darf, hat keine wirksame Einwilligung. Deshalb ist sie hier ein eigenes, ankreuzbares Feld — und die Teilnahme bleibt möglich, wenn es leer bleibt. Bei Minderjährigen willigen die Eltern ein, ab etwa 14 Jahren zusätzlich der Jugendliche selbst.
- Brauche ich die Gesundheitsangaben wirklich?
- Fragen Sie nur, was Sie im Notfall benötigen — Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, die für die Aktivität relevant sind. Das sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, deren Verarbeitung hier auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt wird (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO): eng erheben, nur der Veranstaltungsleitung zugänglich machen und nach der Veranstaltung löschen.
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