Verträge

Teilnahmeerklärung für Veranstaltungen und Kurse (Vorlage)

Vereine, Kursanbieter und Veranstalter brauchen von jedem Teilnehmer dieselben Angaben: wer kommt, wie ist im Notfall zu erreichen, gibt es gesundheitliche Einschränkungen — und bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern.

Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben

Schritt 1 von 7 · Veranstalter

1. Veranstalter

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Über die Vorlage

Die Erklärung ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden. Eines kann sie allerdings nicht: die Haftung des Veranstalters umfassend ausschließen. Für Vorsatz kann die Haftung nach § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus erlassen werden, und ein Ausschluss für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder für grobe Fahrlässigkeit ist in vorformulierten Bedingungen nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam. Diese Vorlage verspricht deshalb nichts, was vor Gericht keinen Bestand hätte.

Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter: Ein Teilnahmevertrag mit Beitrag ist für das Kind nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf nach § 107 BGB ihrer Einwilligung. Für die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen verlangt § 22 KUG die Einwilligung des Abgebildeten — bei Jugendlichen ab etwa 14 Jahren neben den Eltern auch die eigene.

Lieber von Hand ausfüllen?

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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)

Was die Vorlage enthält

  • Veranstalter und Veranstaltung mit Ort und Zeitraum
  • Teilnehmer und Notfallkontakt
  • Gesundheitliche Hinweise, Medikamente und Allergien
  • Hinweis auf die typischen Risiken der Veranstaltung
  • Realistische Haftungsregelung mit den gesetzlichen Grenzen
  • Aufsicht, Regeln und Abholung bei Minderjährigen
  • Getrennte Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen

So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis

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    Vorlage herunterladen. Laden Sie teilnahmeerklärung als PDF oder Word herunter.

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    Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.

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    Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.

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Quelle und Rechtsgrundlage

Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.

§ 276 BGB — Verantwortlichkeit des Schuldners (öffnet in einem neuen Tab)

Häufige Fragen

Kann ich meine Haftung als Veranstalter ausschließen?
Nur begrenzt. Für Vorsatz geht es nie (§ 276 Abs. 3 BGB), und in vorformulierten Erklärungen ist nach § 309 Nr. 7 BGB auch der Ausschluss für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden unwirksam. Wirksam bleibt in der Regel die Begrenzung bei leichter Fahrlässigkeit für Sachschäden. Ihre eigentliche Absicherung ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Was gilt bei minderjährigen Teilnehmern?
Die Erklärung muss von den gesetzlichen Vertretern abgegeben werden (§§ 107, 1629 BGB) — bei gemeinsamer Sorge grundsätzlich von beiden. Leben die Eltern getrennt, entscheidet in Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil allein, bei dem das Kind gewöhnlich lebt (§ 1687 BGB) — eine Wochenendfreizeit zählt in der Regel dazu, ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt nicht. Regeln Sie außerdem ausdrücklich, ob das Kind allein nach Hause gehen darf und wer abholberechtigt ist; das ist der Punkt, an dem im Zweifel gehaftet wird.
Warum ist die Fotoeinwilligung getrennt?
Weil eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO freiwillig sein muss und § 22 KUG die Verbreitung von Bildnissen ohnehin nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Wer die Teilnahme davon abhängig macht, dass fotografiert werden darf, hat keine wirksame Einwilligung. Deshalb ist sie hier ein eigenes, ankreuzbares Feld — und die Teilnahme bleibt möglich, wenn es leer bleibt. Bei Minderjährigen willigen die Eltern ein, ab etwa 14 Jahren zusätzlich der Jugendliche selbst.
Brauche ich die Gesundheitsangaben wirklich?
Fragen Sie nur, was Sie im Notfall benötigen — Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, die für die Aktivität relevant sind. Das sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, deren Verarbeitung hier auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt wird (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO): eng erheben, nur der Veranstaltungsleitung zugänglich machen und nach der Veranstaltung löschen.

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Diese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.