Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Vorlage)
Der Dienstvertrag verpflichtet zur Leistung der versprochenen Dienste, nicht zu einem bestimmten Erfolg — das unterscheidet ihn vom Werkvertrag. Er ist formfrei und kann elektronisch unterschrieben werden.
Ausfüllen und mit dem Personalausweis unterschreiben
PNG oder JPG, maximal 1,5 MB. Erscheint oben im Dokument anstelle des esigner-Logos.
Schritt 1 von 6 · Vertragsparteien · Leistungsgegenstand
1. Vertragsparteien
2. Leistungsgegenstand
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Dienstleistungsvertrag
Dienstvertrag nach § 611 BGB — zwischen Unternehmen
1. Vertragsparteien
Auftraggeber — Firma, Handelsregisternummer, Anschrift, vertreten durch
Auftragnehmer — Firma, Handelsregisternummer, USt-IdNr., Anschrift, vertreten durch
2. Leistungsgegenstand
Beschreibung der Dienste
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3. Vergütung
Honorar netto
Umsatzsteuer
Abrechnung und Nachweise
Zahlungsziel
Auslagen
4. Laufzeit und Kündigung
Beginn
Laufzeit
Ordentliche Kündigungsfrist
5. Selbständigkeit und Personal
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbständig und weisungsfrei. Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
6. Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechte
Verschwiegenheit (Dauer)
Auftragsverarbeitung erforderlich? (Art. 28 DSGVO)
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
7. Haftung, Recht und Gerichtsstand
Haftungsbegrenzung
Anwendbares Recht
Gerichtsstand
8. Unterschriften
Ort und Datum
Auftraggeber (Unterschrift)
Ort und Datum
Auftragnehmer (Unterschrift)
Über die Vorlage
Beim Einsatz freier Mitarbeiter lohnt ein Blick auf die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit: entscheidend ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Überschrift des Vertrages. Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten und Eingliederung in den Betrieb sprechen für ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz — also ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems (§ 312c BGB); die elektronische Unterschrift allein macht einen Vertrag noch nicht zum Fernabsatzvertrag — oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, steht dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Der Auftragnehmer muss darüber belehren; ohne Belehrung läuft die Frist nicht an und erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB). Soll die Leistung schon in der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher das ausdrücklich verlangen — sonst schuldet er für bis zum Widerruf erbrachte Dienste keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB).
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PDF zum Ausdrucken · bearbeitbares Word (.docx)
Was die Vorlage enthält
- Auftraggeber und Auftragnehmer
- Genaue Beschreibung der zu erbringenden Dienste
- Vergütung, Fälligkeit und Auslagen
- Leistungszeit, Laufzeit und Kündigung
- Selbständigkeit, Weisungsfreiheit und eigene Betriebsmittel
- Verschwiegenheit, Nutzungsrechte und Haftung
So unterschreiben Sie sie mit dem Personalausweis
- 1
Vorlage herunterladen. Laden Sie dienstleistungsvertrag als PDF oder Word herunter.
- 2
Ausfüllen. Tragen Sie die Angaben auf Ihrem eigenen Rechner in das Dokument ein.
- 3
Hochladen und unterschreiben. Laden Sie das ausgefüllte PDF auf esigner.de hoch, tragen Sie die E-Mail-Adressen ein und unterschreiben Sie mit dem Personalausweis.
Quelle und Rechtsgrundlage
Der Dienstvertrag verpflichtet zur Leistung der versprochenen Dienste; geschuldet wird die Tätigkeit, nicht ein Erfolg.
§ 611 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (öffnet in einem neuen Tab)Offizielle Quellen und Gesetze
- § 611 BGB — Dienstvertrag (öffnet in einem neuen Tab)
- § 675 BGB — Entgeltliche Geschäftsbesorgung (öffnet in einem neuen Tab)
- § 631 BGB — Werkvertrag (zur Abgrenzung) (öffnet in einem neuen Tab)
- § 621 BGB — Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 626 BGB — Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (öffnet in einem neuen Tab)
- § 312g BGB — Widerrufsrecht (öffnet in einem neuen Tab)
- § 355 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (öffnet in einem neuen Tab)
- § 7a SGB IV — Feststellung des Erwerbsstatus (öffnet in einem neuen Tab)
- § 286 BGB — Verzug des Schuldners (öffnet in einem neuen Tab)
Häufige Fragen
- Was unterscheidet Dienst- und Werkvertrag?
- Der Dienstvertrag schuldet die Tätigkeit, der Werkvertrag den Erfolg. Ein Berater, der Konzepte erarbeitet, schuldet in der Regel Dienste; wer eine Website liefert, die funktionieren muss, schuldet ein Werk — mit Abnahme und Mängelhaftung. Die Einordnung richtet sich nach dem Inhalt, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag.
- Wie vermeide ich Scheinselbständigkeit?
- Der Auftragnehmer sollte weisungsfrei über Zeit, Ort und Art der Ausführung entscheiden, eigene Betriebsmittel nutzen, für mehrere Auftraggeber tätig sein und unternehmerisches Risiko tragen. Maßgeblich ist die gelebte Praxis. Im Zweifel klärt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV die Einordnung verbindlich.
- Kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden?
- Das hängt von der Vereinbarung ab. Ohne Regelung gelten die gesetzlichen Fristen des § 621 BGB, die sich nach dem Abrechnungszeitraum der Vergütung richten — bei monatlicher Vergütung etwa spätestens am 15. zum Monatsende; unabhängig davon kann jede Partei aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 626 BGB). Legen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist deshalb ausdrücklich fest.
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Alle Vorlagen ansehenDiese Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie, ob der Inhalt zu Ihrer Situation passt, und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.